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Deutsche Bahn steht wegen Streik komplett still – diese Rechte haben Reisende jetzt

Auch die Deutsche Bahn ist von dem Streik am Montag (27. März) betroffen. Keine gute Nachricht für Reisende. Was du jetzt wissen musst.

© IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Deutsche Bahn: Die Geschichte des deutschen Eisenbahnkonzerns

Der Mega-Streik rollt an! Am Montag (27. März) steht der komplette Verkehr in Deutschland so gut wie still. Auch die Deutsche Bahn ist betroffen. Doch was ist, wenn ich für diesen Tag bereits ein Fahrticket gebucht habe?

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) kündigte für Montag einen ganztätigen und bundesweiten Warnstreik an. Dieser wirkt sich auf den gesamten deutschen Bahnbetrieb aus. Natürlich sind auch Passagiere der Deutschen Bahn betroffen. Der Fernverkehr wird komplett eingestellt und auch bei DB Regio geht dann gar nichts mehr.

Deutsche Bahn macht Reisenden ein Angebot

Und Auswirkungen auf den Bahnverkehr wird der Streik nicht erst am Montag haben: Nach Aussagen der Gewerkschaft sind auch am Sonntagabend schon erste Auswirkungen durch streikende Mitarbeiter möglich. Auch am Dienstag werden wohl durch die Nachwirkungen noch einige Züge ausfallen. Deswegen bittet die Deutsche Bahn ihre Fahrgäste, wenn möglich, ihre für den 27. März geplante Fahrt zu verschieben.

Damit das möglich ist, bietet die Deutsche Bahn den Reisenden jetzt eine geänderte Regelung. Wenn du deine vom 27. bis zum 28. März geplante Reise wegen des Streiks verschieben möchtest, kannst du dein einschließlich bis 23. März gebuchtes Ticket für den Fernverkehr ab sofort bis einschließlich Dienstag, 4. April, flexibel nutzen. Deine Sitzplatzreservierung kannst du kostenfrei stornieren.


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Deutsche Bahn: So kannst du dir dein Ticket erstatten lassen

Zudem gelten bei Verspätungen oder Zugausfällen die allgemeinen Fahrgastrechte. Wenn dein Zug wegen des Streiks ausgefallen ist und du dir dein Ticket erstatten lassen möchtest, kannst du einen digitalen Antrag über dein Kundenkonto stellen. Beachte dabei, dass dies erst möglich ist, wenn der Gültigkeitszeitraum des Tickets erreicht ist. Du kannst also den Antrag nicht mehrere Tage vor dem Reisdatum stellen. Einen entsprechenden Antrag kannst du auch per Post stellen. Eine detaillierte Anleitung dazu bekommst du auf der Homepage der Deutschen Bahn.