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Verdi und EVG mit Mega-Streik – muss ich jetzt trotzdem zur Arbeit?

Verdi und EVG rufen am Montag (27. März) zum Mega-Streik auf, der Nahverkehr steht still. Müssen Arbeitnehmer trotzdem zur Arbeit erscheinen?

Streik: Wie kommt man am Montag zur Arbeit?
© IMAGO / Christian Ohde

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Bahn-Mitarbeiter werden während der Arbeit immer häufiger angegangen.

Der Mega-Streik am Montag (27. März) strapaziert noch mal alle Nerven von Pendlern! Verdi und EVG rufen zum Streik auf, der Öffentliche Nahverkehr und auch der Fernverkehr wird still stehen. Arbeitnehmer, die zwingend auf Bahn und Bus angewiesen sind, müssen sich Gedanken machen, wie sie zum Wochenstart zur Arbeit kommen.

Doch ist es eigentlich in Stein gemeißelt, bei einem Mega-Streik von solchem Ausmaß wirklich zur Arbeit kommen zu MÜSSEN? Oder gibt es Ausnahmeregeln, dass sich Arbeitnehmer diesen Stress nicht antun müssen? Im Klartext: Muss man trotz Mega-Streik zur Arbeit?

Verdi und EVG mit Mega-Streik – muss ich jetzt trotzdem zur Arbeit?

Eines ist klar: Arbeitgeber interessiert es in der Regel nicht sonderlich, wie Arbeitnehmer zur Arbeit kommen. Denn das ist schlicht ihre Angelegenheit. Und auch wenn Bahn- und Buspersonal streiken und deshalb der öffentliche Nahverkehr weitgehend still steht, müssen Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit erscheinen. Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür erklärt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht.“

++ Verdi und EVG kündigen Mega-Streik an! Deutsche Bahn wird komplett lahm gelegt ++

Der Grund: Bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. In der Regel wird er rechtzeitig, also am Vortag des Streiks oder wie in diesem Fall mehrere Tage früher angekündigt. Und auch wenn man in der Stadt wegen kürzerer Wege, Carsharing-Angeboten oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln leichter zur Arbeit kommt als auf dem Land, gibt es für die Menschen auf dem Dorf keinerlei rechtliche Ausnahme. Anwältin Oberthür: „Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar.“

Arbeitnehmer muss pünktlich zur Arbeit erscheinen

Immerhin gibt es spätestens seit der Corona-Pandemie auch in der Breite die Möglichkeit, aus dem Home-Office zu arbeiten. Arbeitnehmer, die öfter von zu Hause aus arbeiten, sollten demnach gute Chancen haben, auch am Streiktag vom heimischen Schreibtisch aus zu arbeiten. Im Rahmen der Fürsorgepflicht dürfte der Arbeitgeber in diesem Ausnahmefall dazu verpflichtet sein.


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Allerdings gebe es dafür noch keinerlei Rechtsprechung, so die Expertin weiter. Und wenn alle Stricke reißen, gibt es noch eine Alternative: Arbeitnehmer könnten kurzfristig Urlaub einreichen oder Überstunden abbauen, um dem Streiktag aus dem Weg zu gehen. Wichtig aber auch: Sie dürfen dazu aber nicht vom Chef verpflichtet werden.