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Bußgeld-Katalog: Für diese Verstöße drohen hohe Strafzahlungen – Autofahrer machen es im Winter immer wieder

Im Winter machen Autofahrer regelmäßig kleine Fehler. Die sie laut Bußgeld-Katalog aber teuer zu stehen kommen können.

Bußgeld-Katalog Winter
© IMAGO/Panthermedia

Wie du dich bei einem Unwetter richtig verhältst

Immer wieder toben starke Unwetter über Deutschland. Wer die Wetterlage auf die leichte Schulter nimmt, kann sich großen Gefahren aussetzen. Wir zeigen dir, wie du dich bei Unwettern richtig verhältst.

Falsch parken, zu schnell oder über Rot fahren – all diese Verkehrswidrigkeiten sind 2023 laut Bußgeld-Katalog wieder teurer geworden. Doch im Winter lauern noch weitere Fallen im Straßenverkehr, die Autofahrer eine Menge Geld kosten können.

Viele Ordnungswidrigkeit werden von den Verkehrsteilnehmern unterschätzt. Nicht jeder kommt mit einer Verwarnung davon, wenn das Ordnungsamt oder die Polizei vorbeischaut. Ein Blick in den Bußkatalog zeigt, dass die Strafen nicht unbeachtlich sind.

Bußgeld-Katalog: DAS sind die häufigsten Verstöße im Winter

Wenn der Winter kommt, gehen die Temperaturen rapide in den Keller und es wird ungemütlich draußen. Auch das Auto muss winterfest sein, ansonsten kann es schnell gefährlich werden. Das A und O sind in dem Fall die Reifen. Eines der häufigsten Bußgelder im Winter wird laut ADAC für Autofahrer ausgesprochen, die in der kalten Jahreszeit immer noch mit Sommerreifen unterwegs sind.

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Laut Bußgeld-Katalog werden für den Fahrer des Wagens dann 60 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Wenn der Halter abweicht, kann auch dieser noch mal mit 75 Euro plus Punkt belangt werden. Sobald die Straßen mit „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ überzogen sind, müssen Winterreifen aufgezogen sein. So sieht es die Straßenverkehrsordnung vor – ein festes Datum wird nicht festgelegt. Die Faustregel lautet jedoch „von O bis O“ – von Oktober bis Ostern ist die empfohlene Zeit für Winterreifen.

Teure Verkehrssünden

Bei Schneefall sollten Autofahrer sich den Wecker am Morgen vielleicht um ein paar Minuten vorstellen. Denn der Wagen muss vor dem Start vollständig von Eis und Schnee befreit sein. Ein Guckloch reicht laut ADAC nicht aus. Hierfür können zehn Euro Bußgeld eingezogen werden. Aber auch auf dem Dach und der Motorhaube darf kein Schnee mehr zu finden sein. Ansonsten kann herabfallender Schnee vor allem für den Folgeverkehr zur Gefahr werden. Verkehrssündern droht hier eine Geldstrafe in Höhe von 25 Euro.


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Was vielleicht am meisten vergessen wird, ist das Kennzeichen. Das muss zu jeder Zeit gut lesbar sein. Wenn Matsch oder Schnee die Lesbarkeit stören, muss der Autofahrer fünf Euro Bußgeld zahlen. Kommt es infolge der hier aufgelisteten Vergehen auch noch zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, können sich die genannten Bußgelder noch mal deutlich erhöhen. Im Einzelfall muss sogar entschieden werden, ob es sich wirklich noch um eine Ordnungswidrigkeit handelt oder der Fahrer sich eher im Bereich einer Straftat befindet.