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Aldi hat gewaltigen Ärger am Hals – schuld ist ausgerechnet DIESES Produkt

Aldi hat eine Klage am Hals. Schuld ist eine angeblich irreführende Werbung – und das bei einem Produkt, welches aktuell im Trend liegt.

© IMAGO/STPP

Aldi: Die reichste Familie Deutschlands

Das Vermögen der Aldi Familie ist mit über 54 Milliarden Euro das höchste im Land. Doch wer steckt eigentlich hinter dem Namen?

Mega-Ärger bei Aldi! Der Discounter wurde jetzt sogar von der Verbraucherzentrale verklagt. Schuld ist ein Produkt, welches in Zeiten von teuren Energiepreisen gerade im Trend liegt.

Verkauft Aldi ein Balkonkraftwerk mit unlauteren Werbeversprechen? Das jedenfalls finden Verbraucherschützer in Sachsen – und verklagen den Discounter! Laut der Verbraucherzentrale sei die Werbung angeblich irreführend.

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Aldi: Erst die Abmahnung, jetzt die Klage

„Wer bei der erreichbaren Leistung fast das Doppelte angibt, was die Anlage erreichen kann, führt interessierte Verbraucher in die Irre und verstößt gegen geltendes Recht“, erklärt Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen in einer Pressemitteilung.


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Zunächst gab es für Aldi nur eine Abmahnung. Jetzt folgte die Klage auf Unterlassung der besagten Werbung. Was die Verbraucherzentrale kritisiert: Aldi wirbt bei dem Balkonkraftwerk mit einer Ausgangsspitzenleistung von 600 Watt. Laut der Verbraucherzentrale sei das Produkt aber nur in der Lage, mit maximal 350 Watt zu powern.

Aldi sieht den Fall ganz anders

„Damit hat Aldi mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkon-Kraftwerk nicht erreichen kann und Verbraucher und Verbraucherinnen durch unwahre Tatsachenbehauptungen in die Irre geführt“, behaupten die Verbraucherschützer.


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Das sieht Aldi offenbar nicht so: Die Kunden könnten nachvollziehen, dass sich die Angaben der Ausgangsspitzenleistung lediglich auf den Wechselrichter beziehen würden. „Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt aber die Auffassung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen sind“, so Michael Hummel. Man darf gespannt sein, wie der Fall ausgehen wird.