In Zeiten der Inflation schauen Kunden von Aldi und Co. gern mal doppelt auf den Preis. Aktuell liegt nämlich nicht bei jedem das Geld so locker in der Tasche. Nicht immer gucken sich Verbraucher aber das Kleingedruckte an.
Und das kann zu bösen Überraschungen führen – wie nun eine Kundin von Aldi schmerzlich bemerken mussten. Ihr simpler Fenchel-Einkauf wurde schnell zu einem teuren Luxus-Gut. Doch was genau ist hier passiert und welchen Trick hat der Discounter angewandt?
Aldi trickst bei den Preisen
Wie die „ARD“ in ihrem Format „Marktcheck“ kürzlich herausgefunden hat, gibt Aldi mittlerweile komische Preisangaben an. Hinter dem Handelstrick – dem sogenannten „Beispielpreis“ – steckt eine kleine Täuschung, die der Kunde nicht auf den ersten Blick sieht. So wird nämlich unter anderem Fenchel für 0,88 Euro angeboten. Daneben steht jedoch, dass sich dieser Preis auf „zum Beispiel 260 Gramm“ bezieht.
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Für einen Rechtsexperten absolut unverständlich. „Dreister Trick, denn Fenchel kauft man nicht in 260 Gramm. Ich bin der Meinung, dass solche ‚Beispielspreise‘ überhaupt nicht altersgerecht sind“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke vom YouTube-Kanal „WBS LEGAL“. Dabei geht er noch einen Schritt weiter und zitiert aus der Preisangabenverordnung (PAngV). „Das heißt auf Deutsch übersetzt so viel wie: Es müssen diese Grundpreise, die der Kunde normalerweise als Grundpreis betrachtet, als 100 Gramm oder 1 Kilogramm angegeben werden. Aber eben nicht in 260 Gramm“, schildert er weiter.
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Aus der aktuellen PAngV geht also ganz klar hervor, dass Aldi nicht gerade rechtskonform handelt. Genau aus diesem Grund geht aktuell die Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg gegen die Discounter-Kette vor. Der Lebensmitteleinzelhändler wehrt sich gegen diese Vorwürfe und betont, dass es sich dabei um einen Einzelfall handeln soll. Der Fenchel werde in Zukunft mit Kilo-Preisen ausgezeichnet.