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Bochum: Duisburgerin bei Motorradunfall lebensgefährlich verletzt – so geht es ihr heute

Bochum: Duisburgerin bei Motorradunfall lebensgefährlich verletzt – so geht es ihr heute

Motorrad Unfall
Foto: imago stock&people
  • Am 20. April hat sich ein schwerer Verkehrsunfall in Bochum ereignet
  • Eine 28-jährige Motorradfahrerin ist lebensgefährlich verletzt worden
  • Ihr Freund war Zeuge des Unfalls – nach dem Aufprall verprügelte er den mutmaßlichen Verursacher
  • Das droht dem 28-Jährigen jetzt

Bochum. 

Am 20. April hat sich ein schwerer Verkehrsunfall in Bochum ereignet. Dabei wurde eine 28-jährige Motorradfahrerin lebensgefährlich verletzt. Die Duisburgerin war mit ihrem Motorrad auf der Berliner Straße unterwegs, als ein 54-jähriger Autofahrer von der Straße „Auf’m Kamp“ auf ihre Spur einbog. Die 28-Jährige fuhr dem Auto ungebremst auf.

Der Lebensgefährte der Frau, ein 28-jähriger Bochumer, wurde Zeuge des Unfalls. Kurz nach dem Aufprall griff er den 54-jährigen Autofahrer an. Erst als ein anderer Zeuge dazwischenging, ließ der 28-Jährige von dem Mann ab.

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Wie geht es in diesem Fall nun weiter?

Dazu sagt Jens Artschwager von der Polizei Bochum: „Es wird in zweierlei Hinsicht ermittelt. Zum einen in Richtung der fahrlässigen Körperverletzung, weil der Autofahrer möglicherweise nicht achtsam genug aus der Straße gefahren ist.“ Anhaltspunkte dafür, dass die Motorradfahrerin zu schnell war, gebe es demnach nicht.

Ermittlungen auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung

Zum anderen werde aber auch wegen vorsätzlicher Körperverletzung ermittelt. „Da ist es so, dass es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt handelt. Selbst, wenn der betroffene Autofahrer darauf verzichtet hätte, wäre die Anzeige im Falle eines Interesses der Staatsanwaltschaft trotzdem ergangen.“

Der Autofahrer habe laut Polizei nach dem Unfall über seinen Anwalt Anzeige erstattet, da er bei dem Angriff des Mannes leicht verletzt worden war. (Anm. d. Red.: Normalerweise liegt die Strafe für vorsätzliche Körperverletzung bei bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe). Die Situation, in der sich der 28-Jährige als Lebensgefährte der Verletzten befunden hat, werde im möglichen Strafmaß aber berücksichtigt, erklärt Artschwager.

Abschließend teilt Jens Artschwager mit, dass sich die Motorradfahrerin mittlerweile außer Lebensgefahr befindet. „Ihr Zustand ist nicht mehr kritisch.“