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Sparkasse erklärt: So bekommst du am Ende des Jahres Geld vom Finanzamt zurück

Sparkasse erklärt: So bekommst du am Ende des Jahres Geld vom Finanzamt zurück

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Sparkasse erklärt: So bekommst du am Ende des Jahres Geld vom Finanzamt zurück

Sparkasse erklärt: So bekommst du am Ende des Jahres Geld vom Finanzamt zurück

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Die Sparkasse gibt Tipps, wie du kurz vor dem Jahresende noch eine schöne Rückzahlung vom Finanzamt erhalten kannst.

Denn so kurz vor dem Jahreswechsel bieten sich dir steuerliche Vorteile, wie die Sparkasse erklärt.

Sparkasse verrät: Jetzt handeln und eine fette Rückzahlung vom Finanzamt erhalten

Wenn du kurz vorm Jahresende noch deine Steuererklärung beim Finanzamt einreichst, kannst du eine ordentliche Rückzahlung vom Finanzamt erhalten. Worauf du dabei genau achten muss, damit du auch alle Vorteile ausschöpfen kannst, verrät die Sparkasse.

Tipp 1: Freiwillige Steuererklärung

Wer sonst keine Steuererklärung abgeben muss, kann das jetzt freiwillig tun. Das hat den unschlagbaren Vorteil, dass du im neuen Jahr eine schöne Rückzahlung vom Finanzamt erhältst. Das ist sogar noch bis zurück ins Jahr 2017 möglich. Einzig wichtiger Punkt: Die Steuererklärung muss spätestens bis zum 31. Dezember eingereicht werden.

Tipp 2: Homeoffice

Wer, wie so viele, in diesem Jahr, von Zuhause aus arbeitet und dafür Neuanschaffungen für den Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung besorgen muss, kann diese auch steuerlich absetzen. Brauchst du zum Beispiel einen neuen Schreibtisch oder Bürostuhl, so kannst du Kosten bis zu einem Betrag von 800 Euro angeben. Alles darüber hinaus muss „auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgeteilt werden“, wie die Sparkasse erklärt. Technische Geräte wie PCs, Drucker oder Monitore können allerdings vollständig abgesetzt werden. Auch Pendler und Mieter von Zweitwohnung in der Nähe ihres Arbeitsplatzes können ihre entstandenen Kosten angeben.

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Das ist die Sparkasse:

  • Sparkassen sind in der Regel gemeinnützige, öffentlich-rechtliche Universalbanken
  • Das Wort Sparkasse stammt aus dem 18. Jahrhundert
  • Heutzutage bietet die Sparkasse auch Online-Banking an

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Tipp 3: Handwerker

Du hast Handwerker bei dir Zuhause? Dann kannst du einen Teil der Rechnung ebenfalls von der Steuer absetzen lassen. Das betrifft 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt und auch Maschinenkosten der Handwerker, maximal jedoch 1.200 Euro. Wichtig ist, dass du eine ordnungsgemäße Rechnung bekommst und diese per Überweisung oder elektronisch bezahlst, denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an. Außerdem muss in der Rechnung klar erkenntlich sein, welche Kosten durch die Arbeit und die Anfahrt entstehen, weil Materialkosten nämlich nicht mit reinzählen.

Tipp 4: Arztkosten

Wer oft krank ist oder viel Geld für beispielsweise Brillen, Zahnersatz, Medikamente oder Physiotherapie ausgeben muss, der kann auch das steuerlich geltend machen. Denn sollten die Kosten die „steuerlich zumutbare Grenze“, überschreiten, dann könne dies als „außergewöhnliche Belastung“ vom Finanzamt angesehen werden. Diese Grenze liegt beispielsweise, bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro, bei 2.846 Euro. Alles darüber könnte dann von der Steuer abgesetzt werden.

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Tipp 5: Spende

Auch Spenden können in der Steuererklärung angegeben werden. „Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte können Steuerpflichtige für ihre Spenden absetzen“, erklärt die Sparkasse. Bei Spenden bis 300 Euro reicht ein Bareinzahlungs- oder auch Kontobeleg als Nachweis aus. Darauf müssen unbedingt Empfänger und Kontonummer, Tag der Buchung und der genaue Betrag ausgewiesen sein. Darüber hinaus wird eine Spendenquittung oder eine „formale Zuwendungsbescheinigung des Empfängers“ fällig.

Tipp 6: Splitting

Der letzte Tipp der Sparkasse betrifft den Splittingvorteil, den Ehepartner haben. Wenn beide ein ähnlich hohes Einkommen haben, empfiehlt die Bank die Steuerklasse IV. Sollte die jedoch unterschiedlich viel verdienen, könnte sich ein Wechsel in die Steuerklassen III und V lohnen. Das könnte vor allem bei Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, von Vorteil sein. Wer diese Zahlungen erhält, sollte dann in die III-Klasse wechseln, da die Steuern damit geringer ausfallen. Sollte das Paar zu viel Lohnsteuer zahlen, kann es das auch durch die Steuererklärung erstatten lassen. (mbo)