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DHL, Hermes und Co.: Kunden auf 180 – neue Masche sorgt für Wut

Eine scheinbar neue Masche bei DHL, Hermes und CO. macht Kunden rasend. Wurdest auch du um deine Pakete betrogen?

© IMAGO/Jochen Tack

Deutsche Post: Päckchen nicht angekommen - was Du jetzt tun musst

Viele kennen das Ärgernis. Ihr habt etwas bestellt, doch das Päckchen ist nicht bei euch angekommen und ihr habt auch keine Benachrichtigung im Briefkasten? Euch sind die Hände dann nicht gebunden.

Man kennt es: Man bestellt etwas online und sorgt sich, ob das Paket rechtzeitig ankommt – oder ob man selbst nicht zu Hause ist. Doch was, wenn nicht nur das Paket fehlt, sondern plötzlich auch eine gefälschte Unterschrift im Spiel ist? Bei DHL, Hermes und Co. passieren solche Fälle immer wieder und sorgen für Ärger bei Kunden.

Im Jahr 2024 gab es 44.406 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur wegen Problemen bei Paketzustellungen und der Postversorgung. Darunter fallen Vorwürfe, dass Zusteller Unterschriften gefälscht oder falsche Namen eingetragen haben. Diese Praxis soll aufgrund von Zeitdruck im Alltag von DHL, Hermes und Co. keine Seltenheit sein.

Fälschungen bei DHL, Hermes und Co.

Zusteller sollen manchmal selbst Unterschriften leisten oder sich Nachbarn ausdenken, um Zeit zu sparen, wie die „Bild“ berichtet. Die meisten Zusteller arbeiten zwar korrekt, doch Erfahrungsberichte zeigen: Solche Fälschungen passieren immer wieder. Offizielle Zahlen gibt es nicht. Viele Fälle bleiben unentdeckt, da Empfänger oft nichts von der Fälschung mitbekommen.

Auch Journalisten können betroffen sein. Ein „Bild“-Mitarbeiter entdeckte, dass seine Unterschrift gefälscht wurde, als er nachweislich nicht zu Hause war. Bei einem weiteren Fall wurde eine gefälschte Unterschrift verwendet, um den Empfang eines Pakets zu bestätigen. Trotz eindeutigem Gegenbeweis blieb der Schaden am Kunden hängen.

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Das sind deine Rechte

Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärt: „Wird die Unterschrift auf einem Zustellnachweis gefälscht, kann dies eine Urkundenfälschung sein.“ Eine digitale Fälschung gilt dabei als Täuschung mit beweiserheblichen Daten. In beiden Fällen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Wenn ein Paket bei einem unbekannten Nachbarn landet und nicht auffindbar ist, bleibt das Risiko bei beim Händler wie DHL, Hermes und Co.. Die Anwältin betont: „Er hat dafür zu sorgen, dass mir als Verbraucher die Ware zugeht.“ Der Kunde ist nicht verpflichtet, einen Nachbarn zu suchen.


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Obwohl DHL, Hermes und Co. Nachlässigkeiten anzulasten sind, bleibt unklar, wie viele Fälle tatsächlich aufgedeckt werden. Kunden sollten bei auffälligen Zustellungen achtsam sein und ihre Rechte kennen. So können sie sich bei Betrug besser wehren.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

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