Es ist immer wieder irre, was sich einige Gäste auf einer Kreuzfahrt einfallen lassen. Ist es simple Bequemlichkeit oder das verführende Gefühl von Luxus, was sie zu teils schockierenden Aktionen verleitet? In diesem Fall soll ein Passagier nach einer wahrhaft ekelhaften Tat vom Schiff geworfen worden sein.
Der Fall landete am Ende sogar vor Gericht, wo es dann zu einer überraschenden Wende für den Kreuzfahrt-Passagier kam.
Kreuzfahrt-Gast erhält die Kündigung
Anstandsloses Verhalten kann einem überall begegnen, auch auf einem luxuriösen Kreuzfahrtschiff. Doch was ein Mann an einer Bar an Bord getan haben soll, sprengt wirklich alle Dimensionen. Der Vorwurf: Er soll dort in ein Glas uriniert haben. Einige Gäste und Crew-Mitglieder wollen es mit eigenen Augen gesehen haben.
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Der Mann selbst bestritt die Tat, flog einige Tage später dennoch von Bord. Als er nach einem Landausflug mit seinen zwei Bekannten zurück aufs Schiff wollte, verwehrte man ihm den Eintritt. Der Kapitän hätte einen Bordverweis ausgesprochen. Die drei Männer sollten abreisen und zwar auf eigene Kosten. Wegen dieser fristlosen Kündigung des Reisevertrags hatte der Beschuldigte geklagt – und nun sogar vor dem Landgericht Düsseldorf Recht bekommen.
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Kreuzfahrt-Gast bekommt Geld zurück
Die Entscheidung der Reederei sei nicht rechtens, urteilte das Gericht. Und nicht nur das, dem Mann steht nun eine anteilige Erstattung des Reisepreises sowie eine Entschädigung für die verpasste Zeit in Aussicht. Auch die Rückflüge und Taxifahrt zum Flughafen erhält er nun zurück. Insgesamt beläuft sich die Summe auf satte 9.000 Euro.
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Ob der Mann nun wirklich in das Glas uriniert hatte, wurde vor Gericht nicht abschließend geklärt. Allerdings änderte das auch nichts an der Entscheidung. Denn wie das Landgericht selbst erklärte, wäre dies zwar ein unangemessenes, jedoch kein gewalttätiges Verhalten und dürfe deshalb gemäß der Reisebedingungen nicht zum Ausschluss von der Kreuzfahrt führen. Es hätte vorher wenigstens eine Abmahnung ausgesprochen werden müssen. Auch dass der Bordverweis erst drei Tage später ausgesprochen wurde und die beiden unbeteiligten Reisegefährten ebenfalls betroffen waren, wurde vor Gericht bemängelt.
(mit dpa)