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Urlaub in der Probezeit: Unter DIESER Bedingung wird er abgelehnt

Du hast einen neuen Job angetreten und willst nun Urlaub nehmen? Warum es mit dem Urlaub in der Probezeit nicht klappt, erfährst du hier.

Urlaubsantrag
© Imago / Zoonar

Urlaub in der Probezeit: Das musst Du wissen

In der Probezeit darf man keinen Urlaub machen. Das ist ein weiterverbreiteter Irrglaube. Das stimmt wirklich:

Der Mythos ist weit verbreitet: Während der Probezeit besteht kein Recht auf Urlaub. Aber was ist wirklich dran? Es gibt genug Gründe, aus denen man während der Probezeit keinen Urlaub nehmen wollen würde. Schließlich geht es in der Probezeit darum, sich dem neuen Arbeitgeber zu beweisen. Viele befürchten, ein Urlaubsantrag würde in der Probezeit einen schlechten Eindruck machen. Aber besteht überhaupt ein Recht auf Urlaub während der Probezeit?

Eine Sache ist klar: Während er Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen. Deshalb ist es natürlich noch wichtiger, sich keinen Fehler am Arbeitsplatz zu erlauben – denn im schlimmsten Fall droht die Kündigung. Typischerweise steht es dem Arbeitgeber in der Probezeit zu, seine Neueinstellung mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen vor die Tür zu setzen. Bei einer maximalen Probezeit von sechs Monaten ist die Angst vor der Kündigung bei vielen groß. Wie es mit dem Urlaubsantrag während der Probezeit wirklich aussieht, erklären wir dir.

Anspruch auf Urlaub während der Probezeit?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer während der Probezeit Anspruch auf Urlaub. Eine Urlaubssperre gibt es in der Probezeit nicht. Das bedeutet aber nicht, dass jeder nach Lust und Laune seine Urlaubswünsche an den Arbeitgeber herantragen darf und sollte. Für den Urlaubswunsch in der Probezeit gibt es bestimmte Richtlinien, an die du dich halten musst. Den Anspruch auf deinen vollen Mindesturlaub hast du laut dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erst, wenn nach Arbeitsbeginn sechs Monate vergangen sind. In der Probezeit musst du dir die Urlaubstage für den Urlaubsantrag erstmal erarbeiten.

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Mit jedem Monat, den du in der Probezeit arbeitest, erwirbst du ein Zwölftel deines vereinbarten Jahresurlaubs. Geht man vom gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen als Jahresurlaub aus, hast du dir nach einem Monat Arbeit also 1,67 Urlaubstage erarbeitet. Planst du, bei deinem Arbeitgeber einen Urlaubsantrag für eine Woche abzugeben, kannst du das erst nach drei Monaten bestandener Probezeit machen. Da keine Urlaubssperre gilt, kannst du dir nach einem Monat in der Probezeit auch schon so viel Urlaub nehmen, wie dir zusteht.

Urlaub abgelehnt: Kann der Urlaubsantrag in der Probezeit verweigert werden?

Zu aller erst gilt: Wegen Urlaub in der Probezeit musst du dir keine Sorgen um eine Kündigung machen. Kommst du in der Probezeit mit einem wohlüberlegten Urlaubsantrag um die Ecke, dürfte niemand etwas dagegen haben. Normalerweise sind Arbeitgeber sogar froh, wenn du dir deinen verdienten Mindesturlaub nimmst. Andernfalls besteht die Gefahr, dass du dir zum Ende des Jahres deinen gesamten Resturlaub an einem Stück nehmen musst – das ist bei Arbeitgebern weniger gerne gesehen. Wird dein Urlaub abgelehnt, hat das nichts mit der Probezeit zu tun.

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Falls dein Urlaubsantrag in der Probezeit abgelehnt wird, hat das bestimmte Gründe. Es kann zu einer Ablehnung des Urlaubsantrags kommen, wenn du mehr Urlaub einträgst, als du dir bislang in der Probezeit erarbeitet hast. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir unter den richtigen Bedingungen deinen Mindesturlaub in der Probezeit zu gewähren – mehr nicht. Deinen Urlaub kann dir der Arbeitgeber in der Probezeit nach BUrlG aus betrieblichen Gründen verweigern. Gibt es ein nachweislich erhöhtes Arbeitsaufkommen zur Zeit des Urlaubswunsches, kann dein Urlaubsantrag abgelehnt werden. Weitere Gründe für die Ablehnung von Urlaub in der Probezeit sind Betriebsferien, Krankheitsausfälle im Team oder bereits genehmigte Urlaubswünsche von Kollegen.

Sollte ich während der Probezeit Urlaub nehmen?

Dass du dir während der Probezeit Urlaub nehmen darfst, steht außer Frage. Dennoch können einige Gründe gegen das Einreichen von einem Urlaubswunsch sprechen. Da die Probezeit dazu gedacht ist, dich am Arbeitsplatz unter Beweis zu stellen, solltest du überdenken, ob ein Urlaub gerade Sinn ergibt. Steckst du in der Probezeit gerade mitten in der Einarbeitungsphase, musst dich an die Arbeitsprozesse und dein Team gewöhnen, ist ein längerer Urlaub nicht zu empfehlen. Nicht selten führt ein Urlaub dazu, dass du dich anschließend doppelt so hart an die Anforderungen anpassen musst. Damit läufst du Gefahr, Ansprüchen nicht gerecht zu werden – was letztendlich zu einer Kündigung führen könnte.

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Sollte dich während der Probezeit eine Kündigung treffen, bist du sogar dazu verpflichtet, deinen Resturlaub zu nehmen. Erneut wird dein Urlaubsanspruch über das Zwölftel deines Jahresurlaubs berechnet. Hast du bis dahin keinen Urlaubswunsch angegeben, kann es sogar sein, dass du mehr Urlaub hast, als du glaubst. Ist es nicht möglich, dass du den Urlaub innerhalb der Kündigungsfrist nimmst, muss dir dein Urlaub in der Probezeit ausgezahlt werden.

Fazit: Urlaub in der Probezeit steht dir laut Bundesurlaubsgesetz zwar zu, sollte von dir vor Urlaubsantrag aber mit dem Zwölftel von deinem Jahresurlaub durchgerechnet und zeitlich sinnvoll geplant werden. Hast du vor, unbezahlten Urlaub zu nehmen? Wie es während eines unbezahlten Urlaubs um deine Krankenversicherung steht, erklären wir dir hier.