Das Jahr neigt sich dem Ende zu und 2024 kommt es im deutschen Einzelhandel zu einer großen Umstrukturierung. Das Bundeskartellamt hat der Rewe-Gruppe grünes Licht gegeben, um einige Real-Filialen zu übernehmen. Folgende Standorte sind betroffen.
Die Real-Standorte sind auf eine Neuausrichtung bedacht. Nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten und einem Insolvenzverfahren war das Unternehmen in Eigenverantwortung bereits seit Ende September 2023 auf der Suche nach einem neuen Besitzer gewesen. Nachdem Real Insolvenz angemeldet hatte, stellte sich für viele Kunden und Mitarbeiter die Frage, welche Filialen künftig überhaupt noch geöffnet sind. Endlich gibt es die lang ersehnte Antwort.
Rewe übernimmt in diesen Filialen das Ruder
Die finanziellen Schwierigkeiten des Lebensmitteleinzelhändlers kamen nicht von heute auf morgen. Noch vor drei Jahren konnten Real-Kunden in 276 Filialen einkaufen, inzwischen sind es nur noch 62. Am 29. September wagte das Unternehmen schließlich den offiziellen Schritt zur Insolvenz. Um die 5000 beschäftigten Mitarbeiter vorerst nicht ihrem Schicksal zu überlassen und einer sofortigen Schließung aller Märkte zu umgehen, soll das Unternehmen zunächst umstrukturiert werden. Dazu soll die Rewe-Gruppe nun 15 Real-Filialen retten.
+++ Rewe: Alles anders an der Kasse – Kunden müssen sich komplett umstellen +++
Böblingen, Coesfeld, Erfurt, Ettlingen und Euerskirchen. An diesen Standorten übergibt Real der Rewe-Gruppe das Zepter. Doch das war längst nicht alles. Auch in Gosen-Neu Zittau, Hagen, Hohe Börde, Ingelheim, Karlsruhe, Mülheim-Kärlich und Salzgitter werden die Filialen übernommen. Schwentinental, Übach-Palenberg und Wernigerode machen die geretteten Standorte schließlich komplett.
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Das Bundeskartellamt hat bereits Ende Oktober der Übernahme der 15 Real-Filialen durch Rewe zugestimmt. „Ob nach der kartellrechtlichen Freigabe tatsächlich eine Übernahme der Standorte durch Rewe erfolgt, ist noch von verschiedenen Faktoren abhängig, unter anderem von einer Einigung zwischen Rewe und den bisherigen Vermietern“, erklärt das Bundeskartellamt in einer Pressemitteilung. Wie es also darüber hinaus jetzt weiter geht, bleibt zunächst spannend.