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„Goodbye Deutschland“-Star vor Gericht – DAS wird ihm vorgeworfen

„Goodbye Deutschland“-Star vor Gericht – DAS wird ihm vorgeworfen

Jürgen Albers Goodbye Deutschland
© Federico Gambarini/dpa

„Goodbye Deutschland“ Die bekanntesten Gesichter der Vox-Show

„Goodbye Deutschland“ ist ein echter Vox-Dauerbrenner. Die Sendung brachte auch einige Stars und Sternchen hervor.

In der Vox-Show „Goodbye Deutschland“ wanderte Jürgen Albers aus Eschweiler nach Mallorca aus und wollte dort eine Disco betreiben. Sein Plan ging schief, seine Ehe zerbrach. Inzwischen lebt er wieder in Deutschland.

Jetzt steht der „Goodbye Deutschland“-Star in Aachen vor dem Landgericht. Ihm wird Kokain-Schmuggel vorgeworfen.

„Goodbye Deutschland“-Star Jürgen Albers wirft DAS vorgeworfen

Der ehemalige Reality-TV-Darsteller und die mutmaßlichen Bande sollen die große Menge von 1,4 Tonnen Kokain in professionellen Schmuggelverstecken in Luxusautos transportiert haben.

Nach früheren Angaben seines Anwalts bestreitet Albers die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe. Er sei nach dpa-Informationen aber zur Kooperation mit dem Gericht bereit.

Albers und seinen mutmaßlichen Komplizen im Alter zwischen 32 und 44 Jahren wird bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Den Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Haft.

Der Prozess gegen Jürgen Albers und vier weiteren Angeklagten begann am 31. August und wird Mittwoch (7. September) fortgesetzt. Die Anklageschrift konnte am vergangenen Prozesstag nicht vorgelesen werden, weil eine Angeklagte wegen Corona fehlte.

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Albers im Rollstuhl vor Gericht

Im Fokus des Prozesses stand bislang der Gesundheitszustand des „Goodbye Deutschland“-Stars. Albers sei nach Angaben seiner Anwälte Diabetiker, habe einen Herzinfarkt erlitten und zudem eine Sehschwäche. In den Gerichtssaal kam er mit dem Rollstuhl. Deshalb zweifelten seine Rechtsanwälte die Verhandlungsfähigkeit des 60-Jährigen an.

Bis auf eine Frau sitzen alle Angeklagten in Untersuchungshaft. Für die Beschuldigten gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.(fs)