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DHL: Du musstest zu Unrecht Zoll-Gebühren zahlen? So kannst du dich dagegen wehren

DHL: Du musstest zu Unrecht Zoll-Gebühren zahlen? So kannst du dich dagegen wehren

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DHL: Du musstest zu Unrecht Zoll-Gebühren zahlen? So kannst du dich dagegen wehren

DHL: Du musstest zu Unrecht Zoll-Gebühren zahlen? So kannst du dich dagegen wehren

Deutsche Post: Päckchen nicht angekommen - was Du jetzt tun musst

Viele kennen das Ärgernis. Ihr habt etwas bestellt, doch das Päckchen ist nicht bei euch angekommen und ihr habt auch keine Benachrichtigung im Briefkasten? Euch sind die Hände dann nicht gebunden.

Auch nach mittlerweile drei Monaten bleibt es für viele Kunden von DHL sowie anderen Paketdiensten ein großes Streit-Thema: die pflichtigen Zoll-Gebühren.

Seit dem 1. Juli müssen Kunden von DHL. oder anderen Paketdiensten 6 Euro Zoll-Gebühr zahlen, wenn sie Waren aus Drittländern bestellen. In vielen Fällen kommen bei Lieferungen von Ländern außerhalb der EU noch weitere Gebühren hinzu.

DHL und die neuen Zoll-Gebühren

Schnell zahlt der Empfänger dann Gebühren von 10 bis 20 Euro. Und die Versandkosten von DHL, Hermes oder der Konkurrenz sind da noch gar nicht mit einberechnet.

Besonders ärgerlich wird es für Empfänger, wenn sie in Bezug auf diese Zoll-Gebühren zu Unrecht zur Kasse gebeten werden. Die gute Nachricht jedoch gleich vorweg: Wer unrechtmäßig solche Gebühren abdrücken muss, kann sich dagegen wehren. Aber eins nach dem anderen.

DHL-Kunde beschwert sich über unrechtmäßige Gebühren

Auf der Facebook-Seite von DHL beschwert ein Kunde sich: „DHL hat bei mir völlig unrechtmäßig auf ein zollfreies Paket Gebühren erhoben (6 Euro Zoll + 6 Euro Aufwandsgebühr). Leider habe ich erst nach Zahlung und Rückfrage beim Zollamt erfahren, dass überhaupt kein Zoll erhoben wurde.“

Der Kunde bittet den Paketdienst um eine Stellungnahme. Und die lässt nicht lange auf sich warten.

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DHL reagiert

So schreibt DHL: „Die Entscheidung über die Erhebung und die Bestimmung der Höhe der für die Einfuhr von Waren aus Drittländern zu entrichtenden Zollgebühren liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der Zollbehörde und ihrer Mitarbeiter.“

Weiter teilt DHL mit: „Einwendung gegen den Steuerbescheid können schriftlich an das zuständige Hauptzollamt gerichtet werden. Die Kontaktdaten des zuständigen Zollamts befinden sich auf dem Abgabenbescheid.“

Das bedeutet für alle Kunden von DHL: Wer unrechtmäßig Zoll-Gebühren zahlen muss, sollte die Dokumente stets gut aufbewahren und sich an das zuständige Zollamt wenden. (dhe)