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„Hartz 4“-Empfänger sucht sich Arbeit – jetzt muss er in den Knast

„Hartz 4“-Empfänger sucht sich Arbeit – jetzt muss er in den Knast

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„Hartz 4“-Empfänger sucht sich Arbeit – jetzt muss er in den Knast

„Hartz 4“-Empfänger sucht sich Arbeit – jetzt muss er in den Knast

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Ein Hartz 4-Empfänger aus dem Landkreis Osnabrück wollte wieder arbeiten und sich so einen besseren Lebensstandard sichern. Das hat nun heftige Konsequenzen.

Wer Hartz 4 bezieht, der muss vieles berücksichtigen, denn Arbeitslosengeld II zahlt der Staat nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Für einen Mann aus Niedersachsen endet ein Verstoß gegen besagte Bestimmungen nun mit 22 Monaten Haft.

Mann bezieht zu Unrecht 6.470 Euro „Hartz 4“ – und landet im Gefängnis

Das Amtsgericht Bersenbrück hat sein Urteil gesprochen. Verurteilt wurde 38-Jähriger, der im Oktober 2017 einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachging, obwohl er „Hartz 4“-Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezog. Auch im Februar 2018 arbeitete der Mann parallel zum Erhalt seiner Bezüge. Das Problem: Er hatte den Leistungsträger nicht darüber informiert. Die „Hartz 4“-Leistungen in Höhe von 6.470 Euro, die ihm während seiner Erwerbstätigkeit weiter ausgezahlt wurden, standen ihm nicht zu.

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Einige Fakten zu „Hartz 4“:

  • Hartz 4 heißt eigentlich Arbeitslosengeld II
  • Es existiert seit dem 1. Januar 2005
  • Es ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
  • Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein würdevolles Leben zu führen
  • Allerdings kann die Leistung durch Sanktionen gekürzt oder ganz gestrichen werden

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„Hartz 4“-Betrüger muss für 22 Monate ins Gefängnis

Auf die Schliche kamen die Behörden dem 38-Jährigen durch DALEB (Datenabgleich Leistungsempfänger und Beschäftigung). Mit Hilfe dieses automatisierten Datenabgleichs kann geprüft werden, wer Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch bezieht. Die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger können auf diese Weise Leistungsbetrüger ausfindig machen.

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Nachdem die Daten des Verurteilten abgefragt worden waren, hatte das Jobcenter dem Hauptzollamt Osnabrück die Auswertung übermittelt. Dieses begann sogleich mit Ermittlungen, die letztlich zu einer Anklage und der Verurteilung des Mannes wegen „Hartz 4“-Betrug führten.

>>> Welche Jobcenter-Sanktion zuletzt für große Empörung sorgte, erfährst du hier