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Dieses Recht hast du auf einem Weihnachtsmarkt nicht – kaum jemand weiß das

Dieses Recht hast du auf einem Weihnachtsmarkt nicht – kaum jemand weiß das

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Foto: imago/Becker&Bredel

Weihnachtsmarkt heißt nicht nur Schlemmen und Glühwein, sondern auch viele Buden mit wunderschönen Kunsthandwerken, die man sonst nirgends bekommt.

Solltest du nach dem Kauf eines solchen feststellen, dass es kaputt ist oder einen Mangel aufweist, kannst du selbstverständlich zur Bude zurück und reklamieren.

Weihnachtsmarkt: Reklamation ja, Umtausch nein

ABER: Wusstest du, dass man auf dem Weihnachtsmarkt kein Recht auf Umtausch hat?

Solltest du nach dem Kauf feststellen, dass es dir doch nicht gefällt oder du so etwas schon besitzt, kannst du im Gegensatz zum Kaufhaus nichts umtauschen.

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„Auf Weihnachtsmärkten gibt es im Regelfall kein 14-tägiges Widerrufsrecht, anders als im Onlinehandel“, erklärt Sascha Nuß, Rechtsbetreuer bei der „R+V Versicherung“.

Das heißt, du solltest dir vor dem Kauf gut überlegen, ob du die Ware wirklich haben willst. Denn sonst bist du auf die Kulanz des Weihnachtsmarkt-Verkäufers angewiesen. „Alternativ können sie sich auch vom Verkäufer bestätigen lassen, dass die Rückgabe möglich ist“, so Nuß.

Reklamation auch auf Weihnachtsmarkt nur mit Kaufbeleg

Und auch eine Reklamation ist nicht unproblematisch. „Bei einer Reklamation ist es notwendig, den Kauf nachzuweisen. Das geht am besten mit einem Kassenzettel oder einer Quittung“, erklärt R+V-Experte Nuß.

Quittungen sind auf dem Weihnachtsmarkt nicht gerade üblich. Und sollte dir der Mangel erst nach dem Ende des Weihnachtsmarktes auffallen, kannst du ohne eine Adresse des Verkäufers nur hoffen, dass er nächstes Jahr wieder dabei ist.

Immerhin: Wie überall ist die Originalverpackung bei der Reklamation auch auf dem Weihnachtsmarkt nicht nötig. (dso)