Die Mitarbeiter der Oberhausener Firma Möbel Rück sind verunsichert. Der Verkauf des Unternehmens an die Mann Mobilia GmbH sollte eigentlich Arbeitsplätze sichern. Drohen nun doch Kündigungen wie beim Essener Möbelhaus Kröger? Der neue Eigentümer hat dort schon die Verwaltung gekappt.
Oberhausen.
Bei den rund 330 Mitarbeitern von Möbel Rück in Oberhausen herrscht Unsicherheit über ihre berufliche Zukunft. Der Grund: Die zur XXXL-Gruppe gehörende Mann Mobilia GmbH, die Anfang des Jahres neben den drei Rück-Häusern in Oberhausen, Schwerin und Neubrandenburg auch das Einrichtungszentrum Kröger in Essen übernommen hat, hat kürzlich 37 Mitarbeitern der Kröger-Verwaltung in Essen gekündigt.
Den Einkauf erledigt Würzburg
Die Aufgaben der Verwaltungsabteilungen, wie zum Beispiel Einkauf oder Rechnungswesen, werden von der bestehenden Unternehmenszentrale in Würzburg übernommen. Mit dem Essener Betriebsrat wurde ein Sozialplan erstellt.
Droht dies nun womöglich auch den Bürokräften in Oberhausen und an den beiden anderen Rück-Standorten? „Dazu können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen“, erklärt Julian Viering, Pressesprecher der XXXL-Unternehmensgruppe Deutschland. Das Kartellamt habe die Genehmigung zum Kauf der Häuser erst am 21. März erteilt. „Wir kümmern uns derzeit um das Tagesgeschäft sowie um alles, was mit Informations- und Datenverarbeitung zu tun hat, das hat erst einmal Priorität.“ In drei bis vier Wochen könne er mehr sagen.
Verkauf soll Arbeitsplätze sichern
Noch nichts gehört hat die für den Handel zuständige Gewerkschaftssekretärin Isabella Hillig. „Im Gespräch ist wohl noch nichts. Aber wir müssen mit allem rechnen.“ Die Frage sei auch immer: „Wie stark ist der Betriebsrat vor Ort.“
Die Unternehmerfamilie Rück-Kröger hatte die Häuser verkauft, weil es keinen Nachfolger aus der Familie gab, der es leiten wollte. Ute Kröger-Rück hatte im Januar, als die Belegschaft über den Verkauf informiert wurde, laut dem Betriebsrat versichert, dass der Verkauf den Standort und die Arbeitsplätze langfristig sichern soll.