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Hund verstirbt in Mülheim – plötzlich bekommt der Besitzer Post: „Könnte kotzen“

Nachdem sein Hund in Mülheim gestorben war, bekam sein Besitzer plötzlich Post von der Stadt. Und die machte ihn fassungslos.

Nachdem ein Hund in Mülheim verstorben ist, bekommt sein Besitzer plötzlich Post.
© IMAGO/Panama Pictures

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Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die von allen Hundehaltern zu entrichten ist. In vielen Gemeinden müssen Hundehalter je nach Hunderasse sogar einen stark erhöhten Steuersatz zahlen. Die Höhe der Steuer ist dabei von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Mülheim zahlen Hundehalter für einen Hund 160 Euro pro Jahr, für zwei Hunde 220 Euro und für drei oder mehr Vierbeiner 250 Euro pro Jahr und pro Hund.

Auch dieser Hundebesitzer zahlte 15 Jahre lang Hundesteuer. Als sein Hund starb, bekam er plötzlich Post von der Stadt. Und die machte ihn fassungslos.

Mülheim: Hundehalter erhält überraschende Post

Insgesamt ungefähr 2.400 Euro Hundesteuer soll der Bewohner aus Mülheim für seinen Vierbeiner gezahlt haben. Nach dessen Tod erhielt er ein Schreiben der Stadt. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass er nach der Abmeldung seines Tieres aufgefordert worden sei, die entsprechende Hundesteuermarke an die Stadt zurückzugeben. Das hat der ehemalige Hundehalter wohl nicht getan und wird nun zur Kasse gebeten. 8,50 Euro sind fällig. „Ich könnte kotzen“, schreibt der Mann dazu, als er das Schreiben in einer lokalen Facebook-Gruppe teilte. Auch die Kommentarschreiber zeigten kein Verständnis dafür.


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DER WESTEN hakte daraufhin bei der Stadt nach, was es mit dieser Hundesteuermarke auf sich hat. Eine Pressesprecherin der Stadt erklärte, dass nach der Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer die Halter eine nummerierte Hundemarke ausgehändigt bekommen. Diese dient als Nachweis der Steueranmeldung, beispielsweise bei Kontrollen durch das Ordnungsamt. Die Stadt Mülheim stellt jedoch klar: „Die jeweilige Marke bleibt daher weiter Eigentum der Stadt Mülheim an der Ruhr“.

Ernster Hintergrund

Nach der Abmeldung werden die Hundehalter mehrmals dazu aufgefordert, die Hundemarke zurückzugeben, bevor die Gebühr fällig ist, so die Stadt. Doch hinter dieser Regelung steckt ein ernster Hintergrund. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu einem Handel mit Hundemarken auf diversen Online-Plattformen. Illegalerweise wollten einige damit ihre Steuer vermeiden. „Die Weiternutzung einer Marke für nicht-versteuerte Hunde soll somit unterbunden werden“, erklärt die Pressesprecherin.


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Die Nutzer in der lokalen Facebook-Gruppe haben jedoch überwiegend kein Verständnis für die erhobene Gebühr. Viele wunderten sich, wieso man die Marke seines Tieres nicht als Andenken behalten darf. Die Stadt lieferte damit eine Erklärung an die Anwohner.