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Weihnachtsmarkt Gelsenkirchen: Stadt kommt Besuchern entgegen – DAS ist für sie jetzt gratis

Der Weihnachtsmarkt Gelsenkirchen könnte jetzt samstags noch besser besucht werden. Denn an diesen Tagen gibt es ein Gratis-Angebot.

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Das denken die Besucher über den Gelsenkirchener Weihnachtsmarkt

Der Gelsenkirchener Weihnachtsmarkt gleicht einem Flickenteppich. Die Besucher sind enttäuscht.

Viele Berufstätige oder Familienväter und -Mütter haben unter Woche gar keine Zeit, alleine oder mit ihren Kindern auf den Weihnachtsmarkt zu gehen. Dafür muss dann meistens das Wochenende herhalten. Blöd nur, dass samstags, wenn die Geschäfte noch offen haben, Parkgebühren in Gelsenkirchen anfallen.

Und sonntags, wenn man normalerweise kostenfrei parken kann, sind die Läden dann zu. Jetzt will Gelsenkirchen den Besuchern des Weihnachtsmarktes und der Innenstadt sowie Einkaufsstraße in Buer entgegenkommen.

Weihnachtsmarkt Gelsenkirchen: Gratis-Angebot

Was hindert dich daran, auf den Weihnachtsmarkt oder in die Stadt zu fahren an einem Samstag? Die vielen Leute und die Parkkosten dürften wohl zwei der häufigsten Antworten auf diese Frage sein. Und was noch dazu kommt: Man muss sich ja auch an die Parkdauer halten. Sonst kostet der Spaß am Ende noch viel mehr als eh schon.


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Da hat sich das Stadtmarketing gedacht, wie wäre es mit einem kostenlosen Parkangebot für Stadtbesucher? Genau das gibt es jetzt. Jeweils an den Adventssamstagen, also jetzt noch am 16. und 23. Dezember, dürfen Besucher kostenlos in der Innenstadt und im Stadtteil Buer parken. Die Parkscheinautomaten verlangen an den Tagen keine Parkgebühren, weil sie abgeschaltet werden.

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„Mit dem temporären Wegfall der Parkgebühren wollen wir Menschen in die beiden Innenstädte locken“, so Simon Nowack, Vorstand für Wirtschaftsförderung, Gelsendienste, Recht und Ordnung, Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen. „Besucherinnen und Besucher können entspannt in den Zentren verweilen – ohne Sorge darüber, ob die Parkzeit überschritten ist.“


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Die Stadt weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass das kostenfreie Angebot nicht für privatwirtschaftliche Parkplätze gilt, sondern „ausschließlich für das Straßenrandparken im öffentlichen Raum“.