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Gelsenkirchen: Polizisten stoppen Lkw – als sie DAS entdecken, ist die Fahrt SOFORT vorbei

Gelsenkirchen: Polizisten stoppen Lkw – als sie DAS entdecken, ist die Fahrt SOFORT vorbei

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Gelsenkirchen: Polizisten stoppen Lkw – als sie DAS entdecken, ist die Fahrt SOFORT vorbei

Gelsenkirchen: Polizisten stoppen Lkw – als sie DAS entdecken, ist die Fahrt SOFORT vorbei

Gewahrsam? Festnahme? Was diese Polizei-Begriffe wirklich bedeuten

Gelsenkirchen. 

Die Polizei Gelsenkirchen hat kürzlich einen Schwertransporter aus dem Verkehr gezogen.

Bei der Kontrolle der Papiere stellten die Beamten zahlreiche Mängel fest. Schnell wurde klar: Dieser Lkw hätte niemals durch Gelsenkirchen fahren dürfen.

Gelsenkirchen: Polizei zieht Schwertransporter aus dem Verkehr

Schon auf den ersten Blick fiel der Schwertransporter den Polizisten auf der Kurt-Schumacher-Straße ins Auge.

Die Einsatzkräfte stoppten das überlange Fahrtzeug und sollten den richtigen Riecher gehabt haben. Zwar hatte der 49-Jährige eine Ausnahmegenehmigung für seine Fahrt.

Doch sein Sattelschlepper war zu lang (1,41 Meter), zu schwer (90,45 Prozent) und sein Überhang zur Seite nicht korrekt gekennzeichnet.

Aus einem anderen Grund hätte er außerdem überhaupt nicht in Gelsenkirchen sein dürfen.

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Das ist die Stadt Gelsenkirchen:

  • Stadtteil Buer 1003 erstmals urkundlich erwähnt
  • rund 260.000 Einwohner, fünf Stadtbezirke und 18 Stadtteile, elftgrößte Stadt in NRW
  • Heimatstadt des Bundesligisten FC Schalke 04
  • Wahrzeichen unter anderen: Zoom Erlebniswelt, Wissenschaftspark Rheinelbe, Sport-Paradies
  • Oberbürgermeisterin ist Karin Welge (SPD)

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Schwertransporter hätte niemals in Gelsenkirchen sein dürfen

Denn die Route für das rund 76 Tonnen schwere Gespann war eindeutig über die Autobahn festgelegt.

Der mit Schwertransporter hätte das Stadtgebiet von Gelsenkirchen demnach überhaupt nicht befahren dürfen.

Illegale Fahrt durch Gelsenkirchen – das ist die Strafe

Die Polizei Gelsenkirchen untersagte die Weiterfahrt und brummte dem Fahrer eine Strafe von satten 1.600 Euro auf.

Außerdem durfte der Schwertransporter sechs Tage lang nicht bewegt werden. Erst dann konnte die Ladung (ein 47 Tonnen schwere Zerkleinerer mit Magneten) auf einen anderen Sattelschlepper umgeladen werden. Doch dabei kassierte das Unternehmen die nächste Strafe.

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Denn der zweite Sattelschlepper hätte nicht während des Feierabendverkehrs zwischen 16 und 19 Uhr durch Gelsenkirchen fahren dürfen.

Weil der Fahrer diese Regel jedoch missachtete, hagelte es die nächste Geldstrafe. Dieses Mal kam das Unternehmen mit 150 Euro davon. (ak)