Veröffentlicht inEssen

Nach Urteil im Libanesen-Prozess: Anwalt von Mahmoud M. legt Revision gegen Urteil ein

Nach Urteil im Libanesen-Prozess: Anwalt von Mahmoud M. legt Revision gegen Urteil ein

libanesen-essen.jpg
Foto: Matthias Graben/Funke Foto Services
  • Revision nach Urteil im Essener Libanesen-Prozess
  • Starb der ermordete Mohammed E. womöglich an Krankenhauskeimen?
  • Ergebnis der Revision erst 2017

Essen. 

Neue Hoffnung für Mahmoud M.? Am vergangenen Donnerstag hatte ein Essener Schwurgericht ihn zu lebenslänglicher Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Laut dem Urteil hat der 47-Jährige im Rahmen einer Libanesen-Fehde Mohammed E. (21) ermordet.

M.s Anwalt Jörg Pelz hat wie angekündigt Revision gegen das Urteil eingelegt: „Es gab im Hauptverfahren keinerlei Anhaltspunkte für die besondere Schwere der Schuld“, sagt Pelz.

Waren Krankenhauskeime schuld am Tod?

Außerdem habe das Gericht nicht bewiesen, dass Mohammed E. wirklich an den Folgen der Schüsse starb: „Sein Zustand im Krankenhaus war stabil. Aber dann hat er sich mit Krankenhauskeimen infiziert.“

Bis über die Revision entschieden wird, dürften aber Monate vergehen. Pelz muss die Revision schriftlich begründen. Das geht aber erst, wenn das Essener Landgericht ihm das Urteil aus dem Prozess zugestellt hat.

Ergebnis der Revision erst Mitte 2017

Wenn die schriftliche Begründung vorliegt, muss der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden. Dabei kommt es nicht zu einer neuen Verhandlung. Bei der Revision wird nur geprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist.

„Das BGH braucht sicherlich ein paar Monate, um das zu prüfen“, sagt Johannes Hidding, Sprecher des Essener Landgerichts. Mit einem Ergebnis sei erst Mitte 2017 zu rechnen. Hat die Revision Erfolg, muss das Essener Landgericht den Fall zumindest in Teilen neu verhandeln.

Weitere Themen:

Harte Strafen im Libanesen-Prozess in Essen: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

„Er hätte mich einfach erschießen können“ – Zeuge schildert tödlichen Libanesen-Streit vor Gericht