Diese Woche ist Ostern und wie es nun mal die Tradition will, werden in den kommenden Tagen überall kleinere und größere Feuer brennen. Diese Osterfeuer haben in Deutschland eine lange Geschichte und gehören zu unserem Brauchtum – sind daher auch in der Stadt Essen erlaubt.
Doch drumherum müssen Bürger eine Menge Regeln beachten, sonst könnte ihnen das Ordnungsamt einen Riegel vorschieben – oder noch schlimmer, das Feuer könnte sich zu einem Wald- oder Wohnungsbrand ausbreiten.
Essen: Was du zum Thema Osterfeuer wissen muss
Beim Thema Osterfeuer hat das Ordnungsamt das Sagen. Es gelten ganz klare Regeln. Im Allgemeinen ist das Verbrennen im Freien innerhalb der Stadt verboten. Auch Osterfeuer im privaten Rahmen im eigenen Garten sind nicht erlaubt. Das ist klar im Landesimmissionsschutzgesetz und im 2008 verabschiedeten Luftreinhalteplan zur Verringerung von Staubemissionen geregelt.
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Da die Luftbelastung zu Ostern meist besonders hoch ist – natürlich nichts im Vergleich zur Silvesternacht – werden an den Feiertagen immer wieder Grenzwerte überschritten. Asthmatiker und andere vorbelastete Menschen haben dann eine schwere Zeit. Um ihnen nicht noch mehr zuzumuten, setzt das Ordnungsamt einige klare Richtlinien durch.
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Essen: Das musst du beim Osterfeuer beachten
Grundsätzlich sind sogenannte Brauchtumsfeuer erlaubt, sie müssen allerdings der Öffentlichkeit zugänglich sein und dürfen in Essen am Karsamstag oder Ostersonntag stattfinden. Dadurch wird allerdings auch eine Genehmigung seitens der Stadt oder eine Anmeldung obsolet.
Hier noch ein paar wichtige Dos und Don’ts:
- Keine Abfallbeseitigung (Sperrmüll, Altreifen, Bauholz oder Kunststoff)!
- Nur unbehandeltes und nicht lackiertes Holz darf verbrannt werden (naturbelassenes Holz, Gartenschnitt, trocken).
- Die Feuerstelle muss nach Kleintieren wie Igel abgesucht werden, um sie vor dem Abbrennen zu verscheuchen.
- Abstand zu Wohngebäuden und Waldflächen oder anderem Brennbaren einhalten!
- Zwei Erwachsene müssen das Feuer die ganze Zeit beobachten.
- Es darf nur so groß werden, dass es auch ein Laie wieder löschen könnte.
- Gartenschlauch bereithalten!
- Bei starkem Wind löschen oder gar nicht erst entzünden!
Solltest du darüber hinaus noch Fragen zum Thema Osterfeuer haben, dann stehen dir die Mitarbeitenden des Ordnungsamts unter der 0201 88-321 und den Durchwahlen 09 bis 13 sowie 50 und 51 zur Verfügung.