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Essen: Streit unter Nachbarn endet blutig – der Grund ist absurd

Ein heftiger und blutiger Streit unter Nachbarn ereignete sich in Essen!Das Landgericht Essen macht ab Mittwoch (12. Oktober) Holger A. (62) den Prozess. Der Vorwurf gegen den 62-Jährigen: versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung! Das Opfer soll sein verhasster Nachbar gewesen sein…Essen: Streit unter Nachbarn endet blutigLaut Anklage soll A. mit seinem Nachbarn, der im gleichen […]

Essen
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Verbrechen in NRW

So viel Arbeit hat die Polizei wirklich

Ein heftiger und blutiger Streit unter Nachbarn ereignete sich in Essen!

Das Landgericht Essen macht ab Mittwoch (12. Oktober) Holger A. (62) den Prozess. Der Vorwurf gegen den 62-Jährigen: versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung! Das Opfer soll sein verhasster Nachbar gewesen sein…

Essen: Streit unter Nachbarn endet blutig

Laut Anklage soll A. mit seinem Nachbarn, der im gleichen Wohnhaus lebt, immer wieder Streit wegen Nichtigkeiten gehabt haben. In den letzten Jahren hat es sogar mehrere Polizei-Einsätze wegen der Auseinandersetzungen zwischen den Männern gegeben.

Doch am 13. April soll ein Streit völlig eskaliert und eine neue Dimension von Gewalt erreicht worden sein. Beide Männer sind im Garten aufeinandergetroffen, Holger A. soll dann dem Opfer seine Einkaufstüte mit einem Laptop drin vor den Kopf geschlagen haben. Danach habe er seinem Kontrahenten sein Messer gezeigt, damit herumgefuchtelt und ihm dann in den Unterarm gestochen.


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Essen: Mann wäre fast im Garten verblutet

Das Opfer hat sich gewehrt, dabei einen Bootshaken verwendet. Beide Männer sind zu Boden gefallen, wo Holger A. viermal auf seinen Gegner eingestochen hat. Ein anderer Nachbar hat die Schreie der Männer gehört, ist in den Garten geeilt und hat die beiden getrennt.


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Die Verletzungen, die das Opfer erlitt, hatten es in sich: Ein Stich verletzte den Dünndarm, ein anderer erfolgte oberhalb des Schambeins, außerdem noch zwei Stichwunden im rechten Oberschenkel und eine Bisswunde.

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Nur eine Not-OP hat den Mann gerettet – er wäre sonst verblutet, so die Anklage. Bei einem Schuldspruch droht Holger A. eine Haftstrafe.