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Pflegerin Aneta K. hat einen Patienten ermordet – so lange muss sie jetzt ins Gefängnis

Pflegerin Aneta K. hat einen Patienten ermordet – so lange muss sie jetzt ins Gefängnis

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Mordprozess im Duisburger Landgericht: Verteidiger Ralf Büscher (l.), die Angeklagte Aneta K. und Dolmetscherin Marta Majorczyk (r.). Foto: Dennis Özmen
  • Landgericht Duisburg fällt Urteil
  • Strafmaß beträgt neun Jahre
  • Urteil noch nicht rechtskräftig

Duisburg. 

Am Montag entschied das Landgericht Duisburg über das Strafmaß der Pflegerin Aneta K. (32). Ihr wurde vorgeworfen, durch die Verabreichung des Schmerzmittels Tramadol einen Senioren (87) in Dinslaken ermordet zu haben.

Landgericht Duisburg entscheidet: neun Jahre Haft

Das Landgericht verurteilte die Pflegerin wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Haft. Zwei Jahre und sechs Monate ihrer Strafe soll sie im Gefängnis absitzen.

Danach würde sie in eine Entziehungsanstalt verlegt werden, in dem sie mindestens zwei weitere Jahre ihrer Haftstrafe absitzen muss – auf jeden Fall so lange, bis sie aus Sicht der Strafvollstreckungskammer ihre Therapie erfolgreich abgeschlossen habe.

Senior (87) stirbt durch Überdosierung

Laut Aussage von Aneta K. verabreichte sie dem älteren Ehepaar Tramadol, um sie zu beruhigen. Sie habe sie nicht töten wollen. Sie gab an, dass sie sich manchmal stritten. Zwar habe sie das Schmerzmittel ihrer Aussage zufolge geringer dosiert verabreicht. Ein Mediziner der Uniklinik Essen erklärte jedoch, dass eine geringere Dosierung bei jemandem viel stärker wirke, der nicht an Opiate gewohnt sei.

So kam es dazu, dass die Nebenwirkung von Tramadol eintrat und bei dem Senioren (87) zu Atemstillstand führte, da er eine kranke Lunge hatte.

Suchtproblem der Pflegerin

Die Pflegerin Aneta K. entwickelte nach einem Fenstersturz von dem verordneten Schmerzmittel Tramadol eine Sucht. Die prekären Familienverhältnisse, in denen sie aufwuchs, begünstigten ihre Suchtentwicklung. Seit Anfang 2017 nahm sie Tramadol in Kombination mit Alkohol ein.

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Urteil noch nicht rechtskräftig

Nach Angaben von Thomas Sevenheck, Pressesprecher des Landgerichts Duisburg, sei das Urteil noch nicht rechtskräftig: „Nach Urteilsverkündung bleibt der Verurteilten ein Monat Zeit, um Revision dagegen einzulegen.“