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Brutale Kinder treten und schütteln Hundewelpen – dann lassen sie die wehrlosen Tierbabys auf den Asphalt knallen

Brutale Kinder treten und schütteln Hundewelpen – dann lassen sie die wehrlosen Tierbabys auf den Asphalt knallen

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Die gequälten Hundewelpen kamen ins Tierheim. Foto: picture alliance / dpa

Duisburg. 

Schockierender Tierquälerei-Fall in Duisburg-Beeck: Eine Gruppe von fünf Kindern misshandelte in einem Hinterhof in der Fontanestraße zwei Hundewelpen.

Zeugen riefen am Dienstagabend gegen 19 Uhr die Polizei.

Den Beamten bot sich ein brutales Bild: Die fünf Kinder im Alter von anderthalb bis 13 Jahren traten und schüttelten die Welpen. Außerdem warfen sie die zitternden Tiere in die Luft und ließen sie auf den Boden knallen.

Die Jungtiere waren in einem verwahrlosten Zustand. Die Hunde sind noch sehr klein – sie müssten eigentlich noch bei ihrer Mama sein. Eine Mitarbeiterin (28) des Tierschutzzentrums Duisburg nahm die Hunde in ihre Obhut.

Wem gehören die Hunde?

Die Polizisten suchten die angeblichen Besitzerinnen (36, 44) der beiden Hundewelpen in einer Wohnung auf. Die 44-Jährige ist die Mutter der Kinder. Die 36-Jährige war aus Hamburg zu Besuch bei der Familie.

Sie erzählte, sie hätte die Welpen aus Serbien mitgebracht. Doch die Frauen hatten weder Dokumente noch Zubehör, die das belegen konnten.

Frau rastete aus

Die bizarre Begründung der Frauen für die Quälerei: Die Kinder hätten mit den Hunden nur gröber gespielt – das sei normal.

Als die Polizisten ihnen erklärten, dass die Vierbeiner im Tierheim bleiben werden, schrie und spuckte die 36-Jährige sie an. Sie weigerte sich ihren Ausweis zu zeigen, schlug und trat in Richtung der Beamten.

Ein Polizist zog sich sogar eine blutige Wunde zu!

Zur Feststellung ihrer Personalien brachte die Streife die aggressiven Frauen zur Wache. Da sich ein Beamter verletzt hatte, entnahmen Ärzte beiden eine Blutprobe zur Bestimmung von übertragbaren Infektionskrankheiten.

Danach konnte die Hamburgerin wieder zu ihren Bekannten gehen.

Welche Strafe droht der Familie?

Die Kinder sind noch nicht strafmündig. Inwiefern Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, müsse noch geklärt werden, so die Duisburger Polizei. In jedem Fall droht den Frauen nun ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

(mto)

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