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Trotz Schulpflicht früher in den Urlaub: Diese Ausreden haben Eltern am Düsseldorfer Flughafen

Trotz Schulpflicht früher in den Urlaub: Diese Ausreden haben Eltern am Düsseldorfer Flughafen

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Familie am Düsseldorfer Flughafen Foto: Jürgen von Polier
  • Unser Reporter war vor Ferienbeginn am Düsseldorfer Flughafen unterwegs. Er traf viele Familien mit schulpflichtigen Kindern
  • Sie hatten alle ähnliche Erklärungen
  • Doch ein Mädchen (circa 7) verplapperte sich…

Düsseldorf. 

Am ersten Ferienwochenende ziehen die Flugpreise meist stark an. Doch am Donnerstag vor dem letzten Schultag ist Fliegen noch richtig günstig. Manche Eltern nehmen ihre Kinder deshalb früher aus der Schule und fliegen vor allen anderen in den Urlaub.

Erlaubt ist das natürlich nicht. Denn bei uns herrscht Schulpflicht. Es drohen Strafen von bis zu 1500 Euro.

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Warum machen Eltern das? Wir haben uns am Donnerstagmittag am Düsseldorfer Flughafen umgeschaut

Gefühlt herrscht am Flughafen schon etwas mehr Betrieb als sonst. Und irgendwie liegt auch ein Hauch von schlechtem Gewissen in der Luft.

Flug zur Goldhochzeit?

Eine Mutter und ihr Sohn (12) wollen offenbar direkt losfliegen. Auf die Frage nach der Schulpflicht sagt die Frau: „Also, wir haben extra ein Formular bekommen, dass die Schule uns erlaubt, aus wichtigem Grund schon früher in den Urlaub zu fahren“. Der Grund? „Meine Eltern feiern goldene Hochzeit in Moskau.“ Also alles ganz legal?

Ihren Namen möchte die Frau trotzdem lieber nicht sagen und auch nicht, ob sie nach den Ferien noch ein paar Tage dranhängt. Das sei „doch eigentlich eher unwichtig“, erklärt sie.

Immer ein wichtiger Grund

Wir erfahren: So geht es an diesem Tag vielen Familien. Die Geschichten gleichen sich. Immer gibt es einen wichtigen Grund für den Flug während der Schulzeit. Mal ist es der entfernte Verwandte, der gestorben ist, mal sind die Kinder krankgeschrieben. Urlaub geht trotzdem. Aber keine Familie möchte von vorne fotografiert werden.

Mit gutem Zeugnis ist das „ok“?

Ein Kind verplappert sich dann doch. Ein Mann steht mit zwei Mädchen in der Schlange beim Bäcker. Auf die Frage, wie er es mit der Schulpflicht der Mädchen macht, sagt er, sie seien gar nicht schulpflichtig.

Plötzlich erklärt eines der Mädchen (etwa 7 Jahre alt), dass sie doch schon in der Schule ist und, dass das „ok“ sei, weil ihr Zeugnis ja sehr gut sei. Der Mann sagt: „Ok, du bist in der Schule.“ Dann behauptet er: Die Mädchen seien gar nicht seine Töchter. Und er sei lediglich hier, um jemanden abzuholen.

Polizeikontrollen

Diese „Früh-Flieger“ von Düsseldorf hatten Glück: Sie gerieten in keine Kontrolle. Denn manchmal checkt die Polizei vor Ferienbeginn Familien mit schulpflichtigen Kindern am Flughafen. Wer dann keine Bescheinigung des Schulleiters vorlegen kann, für den wird es unter Umständen sehr teuer.

Abgesehen davon können die Polizisten den Eltern auch den Abflug verwehren. Und eine weitere Schwierigkeit kann auf schwänzende Eltern zukommen: Der Schulleiter kann einen Verdacht an das Schulamt weitergeben. (jp)