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Marcel-Heße-Prozess: Warum der Doppelmörder glaubt, dass es „einen dritten Toten“ geben könnte

Marcel-Heße-Prozess: Warum der Doppelmörder glaubt, dass es „einen dritten Toten“ geben könnte

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Marcel Heße vor dem Landgericht Bochum. Foto: DER WESTEN/ Matthias Biesel

Bochum. 

Der Prozess gegen Marcel Heße geht auf die Zielgerade. Doch nun werdenn erstmals Details geschildert, wie es dem Herner Doppelmörder in der Haft ergeht. Die Rechtspsychologin Dr. Sabine N. berichtete am Donnerstag aus einem Gespräch, dass sie Ende Mai mit Heße führte.

Demnach hat Heße bei jedem Zellumschluss Angst, dass es „einen dritten Toten“ geben könnte. Ob er damit einen JVA-Beamten, einen Mitgefangenen oder sich selbst meint, blieb allerdings offen. Beim Umschluss können die Gefangenen einander in ihren Zellen besuchen, um miteinander ihre Freizeit zu verbringen.

Marcel Heße klagt über Haftbedingungen

Außerdem klagte Heße über seine Haftbedingungen. Ihn störe es, dass „andere Häftlinge in seine Zelle“ sehen können. Außerdem würden seine Finger anfangen zu zittern, wenn Mithäftlinge oder JVA-Beamten mit den Fingern gegen seine Zelle poltern.

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Offenbar hat der Herner Doppelmörder bei seinen Mithäftlingen keinen guten Stand. Die anderen Gefangenen würden ihn „Hurensohn“ nennen.

Er schreibt einen Roman – hat aber nicht genug Papier

Die Zeit vertreibe er sich mit dem Schreiben eines Romans, berichtete Heße der Rechtspsychologin. Allerdings würde die JVA ihm zu wenige Blätter zur Verfügung stellen.

Positiv sei allerdings das Essen im Gefängnis: „Besser als daheim“, so Heße. Das Urteil im Prozess wird für den 25. Januar erwartet. Dem 20-Jährigen droht eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er tötete im März 2017 zwei Menschen in Herne.