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„Kampfhund“ Olaf soll bald untersucht werden – so läuft die Bestimmung des Welpen ab

„Kampfhund“ Olaf soll bald untersucht werden – so läuft die Bestimmung des Welpen ab

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Lisa Frost aus Herne hat sich einen Mischlingswelpen zugelegt. Jetzt unterstellen ihr die Behörden, dass der Hund illegal eingeführt sei und einer verbotenen Hundesrasse angehöre. Foto: FUNKE Foto Services / Klaus Pollkläsener

Bochum. 

In Herne gibt es Diskussionen um Hundewelpe Olaf. Dabei dreht sich alles um die Frage: Ist er ein „gefährlicher Hund“? Ja, meinen Stadt Herne und Tierheim Gelsenkirchen-Erle – nein, sagen die Halter, Familie Frost aus Herne. Olaf sei eine Mischung aus französischer Bulldogge und Golden Retriever.

Nachdem der etwa neun Monate alte Olaf zehn Tage lang im Einzelzwinger verbracht hatte und von einer Amtstierärztin begutachtet worden war, kam man zu dem Schluss, dass die Rasse des Hundes erst in einem Alter von 12 bis 15 Monaten bestimmt werden kann.

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Doch wie läuft das ab? Die sogenannte Phänotypbestimmung (also die Bestimmung des Erscheinungsbildes des Tieres) erledigt ein Amtstierarzt, wie Christoph Hüsken von der Stadt Herne auf Anfrage von DER WESTEN erklärt.

„Dabei wird das Aussehen des Hundes (Größe, Gewicht, Haarkleid, Haut, Bemuskelung, Körperbau, Kopfform, Augen, Nase, Rute) begutachtet und an Hand der in einem Gutachten festgehaltenen Merkmale festgestellt, welcher Rasse der Hund phänotypisch zuzuordnen ist.“

Familie kann Halteerlaubnis beantragen

Dafür müsse die Familie einen Termin beim Veterinäramt vereinbaren und dort vorstellig werden, erklärt Hüsken. Sollte sich bei der Bestimmung herausstellen, dass es sich bei Olaf tatsächlich um einen „gefährlichen Hund“ handelt, so könne ein Familienmitglied unter Vorlage der gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise die Erteilung einer ordnungsbehördlichen Halteerlaubnis nach dem LHundG NRW beantragen.

Ob eine solche Erlaubnis erteilt werden kann, werde dann geprüft, erklärt Stadtsprecher Christoph Hüsken. (jp)