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Ehemaliger Leibwächter von Osama bin Laden lebt in Bochum – diese Summe bekommt der islamistische Gefährder monatlich vom Staat

Ehemaliger Leibwächter von Osama bin Laden lebt in Bochum – diese Summe bekommt der islamistische Gefährder monatlich vom Staat

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Bin Ladens ehemaliger Leibwächter gilt als islamistischer Gefährder, lebt in Bochum und bekommt gutes Geld vom Staat. Foto: imago/ZUMA Press

Bochum. 

Der seit 1997 in Bochum lebende Tunesier Sami A. (42) wird als islamistischer Gefährder eingestuft und soll ehemaliger Leibwächter Osama bin Ladens sein.

Schon im Jahr 2012 war A. zum Politikum geworden. Damals hatte Peter Biesenbach, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Unverständnis darüber geäußert, dass der Mann noch immer unbehelligt in Deutschland lebe und zusätzlich (Stand: September 2012) bereits nahezu 20.000 Euro in Form staatlicher Transferleistungen aus Steuergeldern erhalten habe.

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In einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wollte die AfD-Fraktion nun aktuell wissen, wie viel Geld Sami A. momentan vom Staat bekommt. Die Antwort der Landesregierung offenbart: „Die aktuell von Herrn A. in Anspruch genommenen Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betragen monatlich 1.167,84 €.“

Als erstes Medium hatte die „Bild“ über den Fall berichtet. Dort hieß es, dass die Aufschlüsselung des Geldes laut der Stadt Bochum dem Datenschutz unterliegt. A. und seiner Frau stünden aber jeweils 194 Euro zu. Dazu kämen zwischen 133 und 157 Euro für ihre vier Kinder, die zwischen 4 und 11 Jahre alt sind. Bedeutet, dass A. rein rechnerisch weitere Leistungen bekommen muss.

A. kann nicht abgeschoben werden – man vermutet, er könne in der Heimat gefoltert werden

Abgeschoben werden kann der Mann allerdings nicht. Denn im April vergangenen Jahres wurde vom Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass man Sami A. nicht nach Tunesien abschieben könne – begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Gefahr bestehe, der Dschihadist könne unmenschlich behandelt oder gar gefoltert werden.

In ihrer Anfrage wollte die AfD-Fraktion weiterhin wissen, ob Sami A. nach wie vor eine Bedrohung darstelle. Dazu wollte man sich offensichtlich nicht äußern. Denn in der Antwort heißt es nur, die Bewertungen von Personen des islamistisch-terroristischen Spektrums seien „nicht zur Veröffentlichung geeignet, da diese sehr wahrscheinlich den Erfolg solcher Maßnahmen verhindern würde.“

Sami A. muss sich täglich bei der Bochumer Polizei melden, bestreitet aber offenbar alle Vorwürfe, die ihm gemacht werden. (red)