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Gefürchtete BVB-Hooligans „Riot 0231“: So machen die Dortmunder Chaoten nach ihrer Auflösung weiter

Gefürchtete BVB-Hooligans „Riot 0231“: So machen die Dortmunder Chaoten nach ihrer Auflösung weiter

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Die Hooligans von „Riot 0231“ sorgten in den vergangenen Jahren für Angst und Schrecken. Foto: imago/newspix (Symbolbild)
  • Die brutale Dortmunder Hooligan-Gruppe „Riot 0231“ sorgte in den vergangenen Jahren für Angst und Schrecken
  • Im Juli löste die Gruppe sich auf, nachdem das NRW-Innenministerium begann, ein Vereinsverbot zu prüfen
  • Experten vermuten, dass die Hooligans sich nun in einer Lauerstellung befinden und jeden Freiraum nutzen, den ihnen der Staat lässt

Dortmund. 

Die brutale Dortmunder Hooligan-Gruppe „Riot 0231“ geriet in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen. Fans in Dortmund, dem Rest der Bundesrepublik und in Europa fürchteten sich vor der Gruppierung, bei der viele mehr oder weniger professionelle Kampfsportler mitmischten (was die Gruppe so gefährlich macht, liest du hier).

Im vergangenen Monat hatte die Gruppe ihre Auflösung bekannt gegeben. Damit kam „Riot 0231“ einem drohenden Vereinsverbot voraus. „Erfahrungen mit anderen Gruppen zeigen, dass ein solcher Rückzug Kalkül der Gruppenköpfe sein kann, um sich Luft zu verschaffen, einem Vereinsverbot vorzubeugen und zu schauen, wie die Fanszene darauf reagiert“, sagte Robert Claus dem BVB-Fanzine „schwatzgelb.de“. Seit 2013 berät er mit der „Kompetenzgruppe Fankulturen & Sport bezogene Soziale Arbeit“, den BVB im Umgang mit rechtsextremen und Gewalt suchenden Fans.

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Öffentlichkeitswirksame Auflösung

Am 9. Mai hatte die Polizei die Wohnungen von vier Mitgliedern der Gruppe durchsucht. Die Beamten stellten Daten und Waffen sicher (hier alle Infos zu den Razzien). NRW-Innenminister Ralf Jäger hatte daraufhin mitgeteilt, ein Verbot der Gruppe prüfen zu wollen.

Am 25. Juli gab die Gruppierung sehr öffentlichkeitswirksam ihre Auflösung bekannt (hier alle Details zu der brisanten Auflösung). Die Erklärung schickten sie über ihren Anwalt an die Polizei, die Staatsanwaltschaft, an den BVB, das Fanprojekt sowie das Magazin „Faszination Fankurve“.

„Mit Blick auf ein Verbotsverfahren dürfte der Verteiler bewusst gewählt sein. Er spricht alle drei für die Gruppe relevanten Spektren an: Strafverfolgungsbehörden, Institutionen der Dortmunder Fanarbeit und Fanmedien beziehungsweise die Öffentlichkeit“, so Robert Claus.

Harter Kern der Gruppe zu tief eingebunden

Doch bedeutet die Auflösung, dass die Hooligans jetzt wirklich dem BVB fernbleiben? Experten sind misstrauisch. „Teile könnten abwandern, was individuell zum Beispiel davon abhängig ist, welche Berufskarriere die jeweilige Person noch anstrebt, ob sie Wert auf ein halbwegs sauberes Strafregister legt oder wie ihre familiären Verhältnisse sind“, meint Claus.

Aber: „Der harte Kern der Riots ist ideologisch und organisatorisch zu tief eingebunden. Hier kommt man nur noch mit Intervention und Strafverfolgung bei.“

Der angesprochene harte Kern könnte sich laut Claus in kriminelle Milieus begeben, zum Beispiel die Rocker-Szene: „Häufig ist es das Rocker-Milieu. Das mag skurril klingen, weil Hooligans nicht so recht zum Bild von Rockerkutten und Motorbikes passen, doch persönliche Verbindungen gibt es regelmäßig und Rockergruppen haben ein ähnliches Gewaltpotenzial.“

Ein Übergehen ins Rocker-Milieu würde aber keineswegs bedeuten, dass die Hooligans dann dem BVB fernblieben.

Vereinsverbot wäre ein wichtiger Schritt

Einen gewaltigen Schlag gegen die Hools könnte das angesprochene Vereinsverbot darstellen. „Das Verfahren läuft noch, und es ist üblich, dass dies länger dauert. Hierüber eine genaue Aussage zu treffen, ist nicht möglich“, so Wolfgang Beus, Sprecher des NRW-Innenministeriums.

Laut des Kriminologen Florian Albrecht müsse man für ein Verbot beweisen, dass die Riots sich gegründet hatten, um Straftaten zu begehen: „Das entscheidende Merkmal bei Hooliganvereinen dürfte die Strafgesetzwidrigkeit sein.“

Sollte die Gruppe dann tatsächlich verboten werden, wäre das Tragen von Gruppenkleidung ebenso verboten wie das Gründen einer Nachfolgeorganisation. Zudem würde Vereinsvermögen beschlagnahmt.

Weil einige Mitglieder der ehemaligen Gruppe „0231 Riot“ vorbestraft sind, erscheint es zumindest fragwürdig, ob sie mit der Mitgliedschaft einer verbotenen Organisation weitere Straftaten riskieren.

Experten vermuten, dass die Hooligans sich in den kommenden Wochen und Monaten auf die Lauer legen und die Prozesse bei der Polizei und im Innenministerium genau beobachten. Jeden Freiraum, der der Staat ihnen lässt, werden sie wohl nutzen.

Ein umfassendes Dossier zur Problematik rund um die Gruppierung „0231 Riot“ gibt es hier bei schwatzgelb.de.