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Wahlpanne: FDP vertauscht Kandidaten auf NRW-Landesliste – Könnte es Neuwahlen geben?

Wahlpanne: FDP vertauscht Kandidaten auf NRW-Landesliste – Könnte es Neuwahlen geben?

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FDP: So gelang den Liberalen das erstaunliche Comeback

Die FDP hat vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen einen vielleicht schwerwiegenden Fehler gemacht: Die Geschäftsstelle der Partei vertauschte zwei Kandidaten auf der Landesliste.

Martina Hannen (46) ist Kandidatin im Wahlkreis Lippe I. Sie ist versehentlich auf Listenplatz 24 gelandet statt auf Platz 48.

Das sei ein nicht mehr korrigierbarer Fehler, wie die FDP schon am 29. April offiziell mitteilte.

Die falsche Fassung ist vom Landeswahlleiter geprüft und vom Landeswahlausschuss zugelassen worden. Das bestätigt Oliver Moritz, stellvertretender Pressesprecher des Innenministeriums in NRW, auf Nachfrage von DER WESTEN.

FDP-Kandidat Christian Sauter landete auf Listenplatz 48 statt 24

Der eigentlich für Platz 24 vorgesehene FDP-Kandidat Christian Sauter (36) aus dem Wahlkreis Lippe II wurde entsprechend auf Platz 48 geführt.

Eine aussichtslose Position, denn auch mit dem sensationell guten Ergebnis von 12,6 Prozent haben die Freien Demokraten „nur“ 28 Mandate im NRW-Landtag erlangt.

Martina Hannen will Mandat nicht annehmen

Martina Hannen kündigte schon vor der Wahl an, sie werde ihr Mandat nicht annehmen, sollte sie gewählt werden. Das wäre nun der Fall.

Nun zieht aber nicht etwa Sauter in den Landtag ein. „In diesem Fall rückt einfach der Nachfolgekandidat der Liste nach“, so Marcel Kauling, Pressereferent der FDP NRW, gegenüber DER WESTEN.

Nach Aussage der FDP rückt nun der Kandidat nach, der auf Listenplatz 29 steht.

Neuwahl? Diese Konsequenzen könnte die Wahlpanne haben

Die Wahlpanne könnte laut der Seite Wahlrecht.de eventuell zu einer Wahlprüfung führen – im äußersten Fall sogar zu einer Neuwahl des Parlaments. Denn es stehe nicht fest, ob der Landeswahlleiter einen Fehler gemacht hat, als er die Liste prüfte.

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Das zu klären – und ob der Fehler wirklich schwerwiegend wäre – ist Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses, so Innenministeriums-Sprecher Moritz.

Der wird erst dann gebildet, wenn sich der Landtag konstituiert hat – in etwa 20 Tagen. Und es wird auch nur dann geprüft, wenn sich jemand über die vertauschten Kandidaten beschwert. Das könne übrigens jeder Wahlberechtigte, der 50 weitere Wahlberechtigte findet, die ihn unterstützen.

FDP: „Wählbarkeit der Liste nicht in Frage gestellt“

Ob es im Fall des Falles aber zu Neuwahlen kommen könnte, darüber will Moritz nicht spekulieren.

Die FDP macht sich darüber anscheinend keine Sorgen. Sie stellte schon am 29. April klar: „Die Wählbarkeit der Liste der FDP-NRW ist durch den Vorgang nicht in Frage gestellt.“

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