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Terror-Verdacht in NRW: Jugendliche wollten an Ostern zuschlagen – schockierende Chats aufgetaucht

Terror-Verdacht in NRW! Nachdem schockierende Chats aufgetaucht sind, sitzen drei Jugendliche in U-Haft. Ihre Pläne erschrecken!

Terror-Verdacht in NRW: Drei Jugendliche wurden festgenommen!
© IMAGO/Maximilian Koch

Verbrechen in NRW: So viel Arbeit hat die Polizei wirklich

Das ist die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 für Nordrhein-Westfalen.

Schockierender Terror-Verdacht in NRW! Mehrere Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren sollen in den letzten Wochen Attacken auf Christen und Polizisten geplant haben, besprachen ihre Pläne in verschiedenen Messengern.

Zwei Mädchen und ein Junge sitzen jetzt in Untersuchungshaft, stehen unter Verdacht, ein islamistisch motiviertes Verbrechen geplant zu haben.

Terror-Verdacht in NRW: Drei Jugendliche festgenommen

Wie die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am Freitag (12. April) bekannt gab, wurde der Haftbefehl gegen die drei Jugendlichen bereits am Osterwochenende erlassen.

Eine 15-Jährige aus Düsseldorf, eine 16-Jährige aus dem Kreis Soest und ein 15-Jähriger aus dem Märkischen Kreis stehen demnach unter dringendem Tatverdacht, „einen islamistisch motivierten Terroranschlag geplant und sich zu dessen Durchführung bereit erklärt zu haben.“ Das bestätigt Oberstaatsanwalt Holger Heming von der „Zentralstelle Terrorismusverfolgung NRW“ gegenüber der „Bild“-Zeitung.

In mehreren Chats sollen sich die drei Festgenommenen zu einem Verbrechen – Mord und Totschlag – in Tateinheit mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereit erklärt haben, so die Ermittler.

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Terror-Verdacht in NRW: Angriffe auf Christen und Polizisten

Laut „Bild“ haben die Jugendlichen aus NRW auch Kontakt zu anderen Teenagern in Deutschland gehabt, tauschten sich über Messenger-Dienste über ihre Pläne aus. Unter anderem soll darüber diskutiert worden sein, ob man Christen in Kirchen und Polizisten in Polizeiwachen mit Messern und Molotowcocktails angreife. Zudem sollen die Jugendlichen über den Gebrauch von Schusswaffen nachgedacht haben.


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Die Durchführung der Tat war für die Jugendlichen während des Ramadan oder am Osterfest denkbar. Glücklicherweise wurden entsprechende Terror-Pläne nicht umgesetzt. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf betont, dass derzeit in allen Verfahrensabschnitten die Unschuldsvermutung gelte. (mit dpa)