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Siegauen-Vergewaltiger Eric X. akzeptiert Urteil nicht – und will erneut Revision einlegen

Siegauen-Vergewaltiger Eric X. akzeptiert Urteil nicht – und will erneut Revision einlegen

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Auch dieser Kriminalfall ließ NRW nicht los: Eric X. wurde als sogenannter „Siegauen-Vergewaltiger“ am 4. Oktober 2018 vor dem Bonner Landgericht verurteilt. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Foto: Peter Sieben

Bonn. 

Der sogenannte Siegauen-Vergewaltiger Eric X. ist am Freitag wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. X. hatte im April 2017 eine Studentin in der Bonner Siegaue im Beisein ihres Freundes vergewaltigt.

Sein Pflichtverteidiger Martin Mörsdorf hat nun Revision eingelegt – zunächst aus formalen Gründen. „Nach dem Urteil habe ich eine Woche Zeit dazu. Bis ich das Verfahrensprotokoll und das verschriftliche Urteil habe, können aber mehrere Wochen vergehen. Wenn ich erst dann Revision einlegen würde, nachdem ich es geprüft habe, wäre das zu spät“, erklärt er.

Eric X. will unbedingt Revision einlegen

Sein Mandant Eric X. wolle unbedingt die Revision, er werde dem Wunsch in korrekter Weise nachkommen. „Andernfalls könnte er womöglich noch eine Schadensersatzforderung stellen“, so Mörsdorf.

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Zuletzt war der Bonner Anwalt vornehmlich aus rechten Kreisen in den Sozialen Medien angefeindet worden, weil er Eric X. vertritt. „Das ist meine Aufgabe als Pflichtverteidiger. Ich muss darauf achten, dass der Staat im Prozess korrekt handelt“, betont Mörsdorf.

Gutachterin: Eric X. ist voll schuldfähig

Eric X. versteht offenbar nur bedingt, worum es im Prozess geht und was er getan hat. Bis zum Schluss leugnete er trotz erdrückender Beweislast die Taten. In seinen letzten Worten vor Gericht berief er sich auf Gott und klagte implizit seinen Verteidiger an.

Das Urteil vom Freitag ist milder als das erste Urteil gegen Eric X.: Das Landgericht Bonn hatte ihn zuerst zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben. Begründung: Die Strafkammer habe in ihrem Urteil die zuvor attestierte Persönlichkeitsstörung bei der Schuldfrage nicht hinreichend berücksichtigt.

Eric X. hat keine Empathie

Im zweiten Verfahren hatte die Psychiaterin Nahlah Saimeh in ihrem Gutachten festgestellt, dass Eric X. zwar überaus empathielos sei und Züge einer dissozialen Persönlichkeit habe, aber nicht an einer tiefgreifenden psychischen Störung leide. Sie hält Eric X. für voll schuldfähig.

Ob es tatsächlich noch einmal zu einer Verhandlung kommen wird, ist derzeit unklar – Pflichtverteidiger Martin Mörsdorf will das Urteil in den nächsten Wochen prüfen. Sollte er Rechtsfehler finden, müsste der Bundesgerichtshof das Urteil erneut prüfen. Dann könnte es gegebenenfalls zu einem dritten Prozess kommen.

Eric X. steht derweil vor einem weiteren Verfahren. Im Frühling muss er sich wegen besonders schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht Köln verantworten. X. hatte seine Zelle in der JVA Köln offenbar selbst angezündet und sich dabei schwerste Verbrennungen zugezogen. Er lag anschließend im künstlichen Koma. Weit über 20 Prozent seiner Haut waren verbrannt.