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Ob Duisburg, Bochum oder Dortmund: Vielen Beschäftigten steht jetzt ein Urlaubsgeld zu – diese Arbeitnehmer gehören dazu

Ob Duisburg, Bochum oder Dortmund: Vielen Beschäftigten steht jetzt ein Urlaubsgeld zu – diese Arbeitnehmer gehören dazu

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Wichtiger Hinweis an Arbeitnehmer im Ruhrgebiet! Viele hätten aktuell einen Anspruch auf Urlaubsgeld. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa Themendienst/Christin Klose; picture alliance/Bildagentur-online/McPhoto-Schulz (Montage: DER WESTEN)

Wichtiger Hinweis an Arbeitnehmer im Ruhrgebiet!

Egal ob Duisburg, Bochum, Dortmund oder Essen – die Gewerkschaft „Nahrung-Genuss-Gaststätten“ (NGG) hat vielerorts in der Region festgestellt, dass viele Beschäftigte kein Urlaubsgeld bekommen, obwohl es ihnen laut Tarifvertrag zusteht!

Von Duisburg bis Dortmund: Viele Arbeitnehmer in der Region müssten Urlaubsgeld bekommen

„Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld“, sagt NGG-Geschäftsführer Martin Mura, „doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt“.

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Das Urlaubsgeld wird normalerweise mit der Juni- oder Juli-Abrechnung an die Arbeitnehmer überwiesen. Laut „lohnspiegel.de“ erhalten 73 Prozent der Beschäftigten, die in Deutschland in Tarifverträgen arbeiten, ein Urlaubsgeld vom Arbeitgeber – bei den Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es nur 35 Prozent.

Ein Blick auf die Lohnabrechnung kann in diesem Zusammenhang nicht schaden – denn wie die Gewerkschaft NGG mitteilt, gehen in der Region aktuell viele Menschen trotz Tarifvertrag ungerechterweise leer aus.

Auch Azubis oder Minijobber haben Anspruch auf Urlaubsgeld

„Gerade bei Azubis, Minijobbern und Teilzeit-Kräften wird das Urlaubsgeld gern vergessen, obwohl es ihnen per Tarif zusteht“, betont Mura. Denn: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch 450-Euro- und Teilzeit-Jobber ein solches bekommen.

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Dieses wird je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt, teilt die NGG mit. Auch in vielen Ausbildungsverträgen könne ein Urlaubsgeld klar geregelt sein. (at)