Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage ist ein Reisebus von einer Autobahn abgekommen und auf die Seite gestürzt. In der Nacht zum Karfreitag (29. März) war ein Reisebus mit rund 60 Insassen auf der A44 bei Werl in NRW unterwegs.
Bei den Fahrgästen handelt es sich um Schüler des Theresia-Gerhardinger-Berufskollegs Warburg-Rimbeck (NRW), die auf dem Rückweg von einer Exkursion nach England waren. Mehr als 20 von ihnen wurden bei dem Unfall verletzt.
NRW: Busunglück auf der A44
Der Unfall ereignete sich kurz nach 23 Uhr in Fahrtrichtung Kassel, etwa zwei Kilometer vor der Raststätte „Am Haarstrang“ nahe Dortmund. In dem Reisebus befanden sich nach Angaben eines Polizeisprechers Schüler eines Berufskollegs aus Warburg. Zwischen den Anschlussstellen Unna und Werl kam der Bus plötzlich nach rechts von der Fahrbahn ab. Er prallte gegen die aus dem Boden ragende Schutzplanke und kippte anschließend im Böschungsbereich auf die rechte Seite um, wie die Polizei Dortmund bekanntgab.
Demnach waren keine weiteren Fahrzeuge beteiligt. Nach ersten Erkenntnissen war dem Unfall ein medizinischer Notfall des 53-jährigen Busfahrers vorausgegangen.
Von den rund 60 Insassen des Busses wurden 20 leicht und einer schwer verletzt. Lebensgefahr bestand nach dem Unfall für niemanden. Angeforderte Rettungswagen und zwei Gelenkbusse brachten die Verletzten sowie die weiteren, unverletzten Insassen in umliegende Krankenhäuser bzw. in die Feuerwache Unna. Der schwer beschädigte Bus musste vor der Bergung aufgerichtet werden. Neben der Feuerwehr war auch ein Rettungshubschrauber im Einsatz.
Nach dem Unfall wurde die A44 zwischen den Abfahrten Unna Ost und Werl einseitig voll gesperrt. Gegen 9.15 Uhr konnte die Fahrbahn wieder freigegeben werden.
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Es ist bereits der zweite derartige Vorfall auf deutschen Autobahnen innerhalb weniger Tage. Erst am Mittwoch (27. März) war ein Reisebus des Unternehmens „Flixbus“ auf der A9 bei Leipzig von der Fahrbahn abgekommen und auf die Seite gekippt. Dabei starben 4 Menschen, 6 wurden schwer und 29 leicht verletzt. Gegen den Fahrer wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Über das Busunglück berichteten wir in diesem Artikel. (mit dpa)