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NRW-Wahl 2022: Grüne fordern härtere Strafen für Frauen-Morde – Trennung als Motiv ist strafmindernd

NRW-Wahl 2022: Grüne fordern härtere Strafen für Frauen-Morde – Trennung als Motiv ist strafmindernd

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NRW-Wahl 2022: Grüne fordern härtere Strafen für Frauen-Morde – Trennung als Motiv ist strafmindernd

NRW-Wahl 2022: Grüne fordern härtere Strafen für Frauen-Morde – Trennung als Motiv ist strafmindernd

Landtag NRW: Hier werden die Entscheidungen getroffen

In Düsseldorf liegt das politische Machtzentrum von Nordrhein-Westfalen. Doch seit wann ist das so und wie viele Politiker sitzen eigentlich im Landtag.

Die Kampagnen zur NRW-Wahl 2022 laufen bereits auf Hochtouren. Die CDU hat schon ihr Wahl-Programm vorgestellt.

Jetzt kommt eine Forderung der Grünen. Fraktionschefin Josefin Paul verlangt eine härtere Strafverfolgung bei Frauen-Morden. Sogenannte Femizide müssten rigoroser geahndet werden

NRW-Wahl 2022: Grüne fordert härtere Strafen für Femizide – „Großes Problem“

In NRW sind 2015 fast 200 Frauen von ihren Ehemännern, Partner oder ehemaligen Partnern getötet worden. Gleichzeitig geht die Polizei von 555 versuchten Morden, Totschlägen und Tötungen von Frauen in diesem Zeitraum aus.

Grünen-Fraktionschefin Josefine Paul kritisiert besonders den Umgang mit diesen Fällen, die häufig verharmlosend als Beziehungstat, Familientragödie oder Ehedrama thematisiert würden. „Femizide, also wenn ein Mann eine Frau tötet, einfach weil sie eine Frau ist, werden häufig nicht als solche erkannt und benannt“, sagte sie gegenüber der „Rheinischen Post“. „Dabei sind sie ein großes Problem, denn ein solches Verbrechen wird etwa jeden dritten Tag in Deutschland begangen.“

NRW-Wahl 2022: Grüne fordert Härtere Strafen für Morde an Frauen – „Aus niederen Beweggründen“

Für eine Frau sei es mittlerweile gefährlicher in den eigenen vier Wänden als auf der Straße, wie Paul betont. Sie fordert, dass Femizide bei den Staatsanwaltschaften und in der polizeilichen Kriminalstatistik anerkannt als solche anerkannt werden.

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Außerdem spricht sie sich für härtere Strafen aus. „Hat sich zum Beispiel eine Frau von einem Mann getrennt, der die Ex-Partnerin tötet, wirkt sich das strafmindernd aus.“ Das sei jedoch nicht tragbar. „Im Gegenteil muss davon ausgegangen werden, dass es sich um ein Verbrechen aus niederen Beweggründen handelt, was sich dann auch strafverschärfend auswirken muss.“ (dpa)