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NRW: Vielen Menschen stehen jährlich 2400 Euro „Urlaubsgeld“ zu – gilt das auch für dich?

Pflegende sind rund um die Uhr für ihren Angehörigen da. Eine Auszeit scheint da fast unmöglich. Doch es gibt finanzielle Hilfe.

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© IMAGO/Westend61

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Zahlreiche Menschen in NRW pflegen tagtäglich ihre Angehörigen – ein echter Kraftakt. Dabei täte etwas Erholung in Form eines Urlaubs mit Sicherheit gut. Und das ist auch möglich. Die Auszeit kann sogar von der Pflegekasse bezahlt werden.

Ermöglicht werden kann der Urlaub allen Pflegenden aus NRW durch die sogenannte „Verhinderungspflege“. Dieses Geld wird von der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Personen der Pflegegeraden 2 bis 5 übernommen. Dabei kannst du dir diese „Verhinderungspflege“ bis zu sechs Wochen auszahlen lassen – entweder, wenn du im Urlaub, krank oder anderweitig an der Pflege gehindert bist.

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Person muss seit sechs Monaten von dir gepflegt werden

Wie „Ruhr24“ schreibt, werden dann die Kosten für die Pflege übernommen – entweder durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, durch ehrenamtlich Pflegende oder aber auch durch nähere Angehörige. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung bis zu 1.612 Euro für maximal sechs Wochen.

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Voraussetzung: Du pflegst die Person bereits seit insgesamt sechs Monaten. Das zuvor bezogene Pflegegeld wird dir für den ersten und den letzten Tag der Abwesenheit voll und dazwischen zur Hälfte gezahlt.


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SO stockst du das Budget auf

Wenn das Budget von maximal 1.612 Euro jedoch nicht ausreicht, hast du zusätzlich die Möglichkeit aufzustocken und kannst 806 Euro zusätzlich in Anspruch nehmen. Wie „Ruhr 24“ schreibt, reduziert sich dann das Kurzzeitpflege-Budget um den jeweiligen Anteil – höchstens jedoch um 806 Euro. Damit stehen dir also theoretisch bis zu 2.418 Euro im Jahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

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