Die Sonne scheint und die Enten quaken im Teich – kaum verwunderlich, dass sich manche die Füße abkühlen oder sogar im kühlen Nass planschen. Das klingt toll, aber das Wasser aus dem Fluss sollte man niemals entfernen – egal ob für Wasserbomben oder für die Blumen im heimischen Garten.
Denn wer in diesem Sommer mit Gießkanne oder Pumpe loszieht, um sich aus Bach oder Fluss frisches Wasser zu holen, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Trockenheit in NRW: Stadt zieht Notbremse
Zwar war der jüngste Regen eine willkommene Erfrischung für die Natur, doch die wochenlange Frühjahrestrockenheit in NRW lässt sich damit nicht wettmachen. Die Bonner Bäche zum Beispiel führen laut „rp-online“ mittlerweile so wenig Wasser, dass viele Tiere und Pflanzen im und am Ufer sichtbar darunter leiden.
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So warnt die Stadt Bonn, dass „die Niederschläge in den vergangenen Wochen lediglich kurzfristig für Entspannung gesorgt“ haben. Weiter betonen sie: „Die anhaltend niedrigen Wasserstände stellen für die Bäche eine starke ökologische Belastung dar. Die Gefahr, dass die im Wasser und an den Ufern lebenden Tiere und Pflanzen nachhaltig gestört werden, ist groß.“
„Untere Wasserbehörde“ prüft Wasserstände
Auch für den Rhein-Sieg-Kreis und den Rheinisch-Bergischen Kreis ist die Wasserentnahme untersagt. Es darf kein Wasser aus den Bächen und Flüssen entnommen werden – weder mit einer Pumpe noch mit einem Eimer. Selbst das Gießen aus dem Naturreservoir im eigenen Garten ist tabu. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft. Auch die Bezirksregierung Münster greift übrigens durch und untersagt bereits die Wasserentnahme aus der Ems. Nur die Landwirtschaft darf noch – fürs Vieh.
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Die „Untere Wasserbehörde“ will die Wasserstände in den kommenden Monaten genau beobachten. Sollte sich die Situation verbessern, wird das Verbot schnellstmöglich aufgehoben. Voraussichtlich gelten die Einschränkungen bis Ende Oktober.