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NRW: Bürger beantragen Personalausweis – beim Bezahlen trifft sie der Schlag

Behörden bieten beim Beantragen eines Personalausweises und Reisepasses einen neuen Service an. Doch Bürger trifft beim Bezahlen der Schlag!

NRW
© IMAGO/Sven Simon

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Gebühren-Ärger in NRW! Wer einen neuen Personalausweis beantragen will, muss ohnehin zahlen. In Deutschland beträgt die Gebühr für einen neuen Perso 37 Euro, für Personen unter 24 Jahren beträgt sie 22,80 Euro. Selbst ein vorläufiger Personalausweis kostet den Bürger noch zehn Euro, die Vater Staat noch abkassiert.

In NRW ist das natürlich nicht anders. Jetzt bieten die Behörden einen neuen Service an, der es Bürgern leichter machen soll. Doch beim Bezahlen trifft sie dann doch wieder der Schlag…

NRW: Bürger beantragen Personalausweis – beim Bezahlen trifft sie der Schlag

Wer nämlich seinen neuen Personalausweis oder Reisepass nachhause schicken lassen will, muss relativ tief in die Tasche greifen. Für 15 Euro muss man nicht wieder zur Behörde, um das neue Ausweisdokument abzuholen. Dadurch sollen auch Mitarbeiter in den Ämtern entlastet werden. Doch das sehen längst nicht alle so. So kritisiert Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, den neuen Service – und glaubt nicht, dass dadurch Verwaltungsprozesse vereinfacht würden!

Der Verbandsvertreter sagt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Wegen der hohen Versandkosten von 15 Euro, die die Bürger zahlen müssen, und der Verpflichtung, die Dokumente persönlich an der Meldeadresse in Empfang zu nehmen, rechnen wir damit, dass nur wenige den neuen Service nutzen werden.“

15 Euro Versandgebühr fürs Dokument

Wesentlich besser laufe es dagegen beim Versand von Führerscheinen. Hier sei die postalische Zustellung wegen geringerer Sicherheitsanforderungen unkomplizierter. Dedy: „Bürger können ihren Führerschein für rund fünf Euro bequem nach Hause schicken lassen – ein Angebot, das bereits jeder Dritte wählt.“


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Wer einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragt, muss seit Mai ein digitales Passbild vorlegen. Zudem kann man jetzt jenen Versand bei der Beantragung auf dem Amt auswählen. Den Versandbetrag zahlt man aber nicht etwa per Rechnung oder bei Annahme des Dokuments, sondern muss ihn schon direkt bei der Antragstellung in der Behörde begleichen. Na, ob das die 15 Euro wert sind…