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NRW: Haustiere dürfen mit Besitzer begraben werden – doch die Sache hat einen Haken

NRW: Haustiere dürfen mit Besitzer begraben werden – doch die Sache hat einen Haken

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In Neuss (NRW) können Besitzer und Haustiere nun gemeinsam begraben werden. (Symbolbild) Foto: imago images / Arnulf Hettrich

Neuss. 

Hunde und Katzenbesitzer in Neuss (NRW) können sich freuen: Haustiere dürfen mit ihrem Herrchen oder Frauchen begraben werden.

Am Freitag beschloss der Rat der NRW-Stadt eine neue Friedhofssatzung, die die Bestattung der Vierbeiner im Grab ihrer Besitzer erlaubt. Das berichtet „RP Online“.

Neuss/NRW: Hunde können neben Besitzer bestattet werden

Eine Frau hatte sich vor rund einem Jahr an den Beschwerdeausschuss gewandt und diesen Wunsch geäußert. Anders als Die Linke unterstützen AfD und FDP den Beschluss nicht.

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Auch wenn die Friedhofsverwaltung die Satzung nun abgeändert hat, gibt es einen Haken: Denn an einige Vorschriften müssen sich Haustierbesitzer weiter halten: Die Tiere müssen eingeäschert werden und in einer eigenen, biologisch abbaubaren Urne ihre letzte Ruhe finden.

Und: Hunden bleibt der Zutritt zu Friedhöfen im Stadtbereich weiterhin verwehrt. Carsten Thiel (UWG) nennt das dem Bericht zufolge eine Farce.

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Verwaltung ändert Friedhofssatzung ab

Zudem hielt die Verwaltung in ihrer neuen Satzung fest, dass es auf allen Friedhöfen in Neuss möglich sein wird, eine biologisch abbaubare Urne im Wurzelbereich eines Baumes zu bestatten. Diese Grabstelle darf aber nicht geschmückt werden.

In Essen sorgt das Tierbestattungsunternehmen „Pfötchenhimmel“ dafür, dass Haustieren die letzte Ruhe erwiesen wird. Sylvia Kosakowski ist Tierbestatterin mit Herz und Seele und weiß: „Man muss sich mit dem Thema auseinandersetzen.“

Im Gespräch mit DER WESTEN erklärte die 57-Jährige, worauf es ankommt, und verriet, welcher Fall ihr besonders nahe ging. Hier geht es zum Artikel>>> (cs)