Endlich! Aufatmen in NRW! Das Bundesland will den ständig steigenden Mieten einen Riegel vorschieben – das hätten die Anwohner in Hamburg, Berlin oder München sicher auch gerne. Doch auch in NRW nimmt der Mietwahnsinn mittlerweile Ausmaße an, die sich noch vor wenigen Jahren niemand hätte erträumen können.
Gut, dass ein neues Gesetz ab 1. März Abhilfe schaffen soll. Kleiner Wermutstropfen: Nicht alle Kommunen in NRW machen mit.
NRW weitete Mietpreisbegrenzung aus
Ein drastischer Schritt für das Bundesland im Westen. Denn der Mietwucher betrifft auch in NRW viele Menschen. Daher soll die Mieterschutzverordnung jetzt ausgeweitet werden – auf ein dreimal so großes Gebiet wie bisher. 57 Kommunen, in denen die Wohnungsmarktsituation zurzeit angespannt ist, wollen sich daran beteiligen.
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Bisher unterlagen nur 18 der 396 Kommunen der Mieterschutzverordnung, die Preissteigerungen bei Neu- und Bestandsmieten deckelt. Ab dem 1. März soll nun in knapp 40 weiteren Kommunen dem Mietwucher ein Bein gestellt und bezahlbarem Wohnraum der Weg geebnet werden.
Hier gilt die Mieterschutzverordnung ab dem 1. März:
Aachen, Alfter, Bad Lippspringe, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bonn, Bornheim, Brühl, Dormagen, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Elsdorf, Erftstadt, Erkrath, Frechen, Greven, Grevenbroich, Harsewinkel, Hennef, Hilden, Hürth, Kaarst, Kempen, Kerpen, Korschenbroich, Köln, Königswinter, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Lohmar, Lotte, Meckenheim, Meerbusch, Monheim, Münster, Neuss, Niederkassel, Ostbevern, Overath, Paderborn, Pulheim, Ratingen, Rheinbach, Rösrath, Rommerskirchen, Sankt Augustin, Siegburg, Swisttal, Telgte, Troisdorf, Wachtberg, Weilerswist und Wesseling.
NRW: Mietgrenze und Kündigungssperre
Konkret sollen die Mieterhöhungen in den 57 Städten und Gemeinden auf höchsten 15 Prozent in drei Jahren festgesetzt werden. Regulär wären es 20 Prozent, so NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). Bei einer Neuvermietung dürfen es maximal zehn Prozent über der für den jeweiligen Ort üblichen Miete sein.
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Zudem soll die Kündigungssperrfist verlängert werden. Erst acht Jahre nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung darf Mietern so aufgrund von Eigenbedarf gekündigt werden. Bisher liegt diese Frist bei drei Jahren. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2030. (mit dpa)