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Hunde-Besitzer werden in NRW-Stadt zur Kasse gebeten – Frist rückt immer näher

In einer NRW-Stadt müssen Hunde-Halter nun Geld für ihre Vierbeiner abdrücken – die Frist sollten sie lieber nicht verpassen.

© IMAGO/Silas Stein

Wie lange kann ein Hund alleine bleiben?

Wie schnell passiert es, dass sich Menschen in einen kleinen süßen Welpen verlieben?! Dennoch sollte die Anschaffung eines Hundes gut überlegt sein, denn sie ist mit vielen Kosten verbunden. Neben den Kosten für das Futter, die Unterbringung und Tierarztkosten wird auch jedes Jahr eine Hundesteuer erhoben.

Jede Gemeinde legt die Kosten für die Hundesteuer selbst fest. Der Betrag variiert auch je nachdem, welche Rasse und Art der Vierbeiner angehört. In einer NRW-Stadt rück die Frist nun immer näher.

NRW-Stadt erinnert an Hundesteuer-Frist

Die Stadt Castrop-Rauxel weist alle Hundehalter innerhalb ihrer Gemeinde darauf hin, dass die Hundesteuern für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 schon bald fällig ist. Genauer gesagt schon zum 1. Juli 2025! Wer die Frist verpasst, dem könnte ein Bußgeld drohen.

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Im vergangenen Jahr wurden Betroffene per Hundesteuerbescheid an die Frist erinnert, in diesem Jahr dürfen sie jedoch nicht mit Post in Form einer gesonderten Zahlungsaufforderungen rechnen, wie die Stadt deutlich macht. „Die Verpflichtung zur Zahlung ergibt sich aus dem letzten Hundesteuerbescheid des Jahres 2024. Dieser ist ein Bescheid mit Dauerwirkung, er gilt also auch für die folgenden Jahre“, heißt es.

DAS gilt es zu beachten

In Castrop-Rauxel beträgt sie jährlich für den ersten Hund 96 Euro, für zwei Hunde 108 Euro pro Hund und 120 Euro pro Hund, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag eine Steuerbefreiung erteilt oder eine Steuerermäßigung gewährt werden. Der Betrag kann unterschiedlich bezahlt werden.


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Damit das Fälligkeitsdatum nicht überschritten wird, empfiehlt die Stadt eine Abbuchung vom Konto durch die Stadtkasse. Die Einzugsermächtigungen sollten daher wegen der Vorlaufzeit im Rahmen der SEPA-Überweisungen kurzfristig an die Stadtkasse der Stadt Castrop-Rauxel gesandt werden. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit.

Hunde-Halter haben aber natürlich auch die Möglichkeit, die Hundesteuer selbstständig zu überweisen. Zahlungen per Überweisung oder Dauerauftrag können unter Angabe des Kassenzeichens auf folgendes Konto vorgenommen werden: Stadt Castrop-Rauxel, Sparkasse Vest Recklinghausen, IBAN DE61 4265 0150 0000 0006 04.