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Bonner Siegaue: Kurz vor dem Urteil – so unverschämt präsentiert Eric X. sich vor Gericht

Bonner Siegaue: Kurz vor dem Urteil – so unverschämt präsentiert Eric X. sich vor Gericht

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Foto: dpa
  • Urteil im Prozess gegen mutmaßlichen Siegauen-Vergewaltiger erwartet
  • 13 Jahre Haft beantragt
  • Während des Prozesses gab der Angeklagte sich absolut uneinsichtig

Bonn. 

Am Donnerstag dürfte Eric X. für lange Zeit ins Gefängnis wandern. Die Beweise gegen den mutmaßlichen Siegauen-Vergewaltiger sind erdrückend. Eine DNA-Probe belastet den 31-Jährigen schwer.

Dass der Test irrt, ist so gut wie ausgeschlossen. Dazu kommen die Aussagen der vergewaltigten Studentin (23) und ihre Freundes (26). Auf ein mildes Urteil darf X. nicht hoffen. Die Staatsanwaltschaft beantragte 13 Jahre Haft gegen den Ghanaer.

Bonner Siegaue: Eric X. bezeichnete Opfer als „Prostituierte“

Auch sein Verhalten vor Gericht dürfte Eric X. nicht helfen. Schon zu Beginn des Prozesses verhöhnte er das Opfer als „Prostituierte“ und fiel immer wieder durch Zwischenrufe auf. Die Tat streitet er bis heute ab. Ein Geständnis hätte dem Opfer und ihrem Freund qualvolle Aussagen vor Gericht erspart, der Richter wies X. darauf hin – doch den Angeklagten beeindruckte das nicht.

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Als der DNA-Test gegen den 31-Jährigen präsentiert wurde, sprach X. von einer Lüge – obwohl der Test mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 zu 30 Milliarden korrekt ist.

Angeklagter zeigte sich nur ein einziges Mal gerührt

Nur ein einziges Mal zeigte X. sich laut einem Bericht des „Bonner Generalanzeiger“ berührt. Kurz nach der, nicht öffentlichen, Aussage der vergewaltigten Studentin wischte der sichtlich ergriffene X. sich eine Träne aus den Augen.

X. soll das zeltende Paar am 2. April in der Bonner Siegaue überfallen haben. Die Anklage wirft ihm vor, die 23-jährige Studentin wenige neben dem Zelt vergewaltigt zu haben – während ihr Freund zusehen musste. X. war dabei mit einer 80 Zentimeter langen Astsäge bewaffnet.

Lob für das Verhalten der Opfer

Die Polizei lobte später das besonnene Verhalten des Paares. Die Studentin ergab sich dem Täter widerstandslos und beschwor ihren Freund beim Verlassen des Zeltes, sein Messer stecken zu lassen und die Polizei zu rufen. Nur so sei eine weitere Eskalation verhindert worden.

An der Schuldfähigkeit von X. besteht ebenfalls kein Zweifell. Ein psychiatrisches Gutachten stuft ihn als schuldfähig ein.

(fel/mit dpa)