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Wohngeld Plus für Millionen Menschen: So profitierst auch DU davon

Zum 1. Januar 2023 soll das neue Wohngeld Plus eingeführt werden. Wer berechtigt ist und wie man an die staatliche Finanzspritze kommt, findest du hier!

© IMAGO / Nikito

Hilfe vom Staat: So gibt es Wohngeld, Lastenzuschuss und WBS

Geringes Einkommen, aber hohe Miete und Wohnkosten? Wer von dieser Konstellation betroffen ist, kann Wohngeld oder einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Das ist dabei zu beachten.

Zum Jahreswechsel gibt es Grund zur Freude! Wie die Bundesregierung mitteilte, kommt zum 1. Januar 2023 die „größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands.“ Und die heißt „Wohngeld Plus“.

Während das alte Wohngeld knapp 600.000 Haushalte nutzten, soll das neue „Wohngeld Plus“ für rund zwei Millionen Haushalte sein. Diese Kriterien musst du erfüllen, wenn du vom Zuschuss profitieren möchtest.

Wohngeld Plus: Die Vorteile im Überblick

Mit dem Wohngeld Plus sollen Menschen mit niedrigem Einkommen, die Miete zahlen oder bei einer eigenen Immobilie den Kredit tilgen müssen, unterstützt werden. Dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Senioren. Menschen, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt, sollen damit entlastet werden. Die Bundesregierung rechnet damit, dass rund 1,4 Millionen weitere Haushalte einen Anspruch auf den staatlichen Mietzuschuss haben.

Zum Jahreswechsel soll das Wohngeld Plus im Gegensatz zu seinem Vorgänger einige Vorteile bereithalten. So soll der Betrag sich stark erhöhen, die Auszahlung soll von 180 Euro auf 370 Euro steigen. Das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 Euro erhöht, das entspricht einem Plus von 105 Prozent.

Wohngeld Plus
So rechnet das Bundesministerium für Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das neue Wohngeld Plus vor. Foto: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Auch schlägt die Bundesregierung die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente vor. Mieterhöhungen sollen durch eine ebenfalls dauerhafte Klimakomponente abgefedert werden. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für eine sozial gerechte Klimawende“, betonte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD).

Wer hat ein Recht auf die Unterstützung?

Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer mit einem geringen Einkommen haben Anspruch auf das Wohngeld Plus. Aber: Es dürfen keine Sozialleistungen wie zum Beispiel das zukünftige Bürgergeld bezogen werden. Auch Studenten, die BaföG erhalten, haben kein Recht auf die Unterstützung. Die Prüfung erfolgt von Fall zu Fall individuell. Verschiedene Faktoren werden bei der Berechnung berücksichtigt.

In Zukunft sollen auch Rentner mit einer vergleichbar niedrigen Rente Wohngeld beantragen können, aber auch Menschen, die einer Arbeit mit Mindestlohn nachgehen.

Wohngeld Plus: Wie kommt man an die monatliche Finanzspritze?

Das Geld landet aber nicht automatisch auf deinem Konto, die Sozialleistung vom Staat muss du erst einmal selbstständig beantragen. Den Antrag stellt man bei der örtlichen Wohngeldbehörde, in manchen Fällen auch beim Sozialamt. Dafür brauchst du Unterlagen, aus denen Einzelheiten zu Einkommen und Miete hervorgehen. Es empfiehlt sich, den Antrag persönlich abzugeben, falls Rückfragen entstehen.

Bei der Berechnung der Wohngeldhöhe spielen verschiedene Faktoren eine Rolle – wie etwa die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, die Einkommensverhältnisse, der ortsüblichen Miete oder den Belastungen beim Eigentum. Insgesamt gibt es sieben unterschiedliche Mietstufen, die persönliche Stufe wird bei der Berechnung des Wohngelds mit einkalkuliert. Für eine schnelle Berechnung empfiehlt sich der vorläufige Wohngeldplusrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.


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Wohngeld Plus: Wie sieht die Umsetzung aus?

Einige Wohngeldstellen befürchten, dass sie die erwartende Antragsflut wegen des Personalnotstands in ihren Verwaltungen nicht bewältigen können. Auch Bauministerin Geywitz spricht von einem „großen Kraftakt“ der Umsetzung, die Auszahlung würde „einige Zeit in Anspruch nehmen“.

Der Bundesrat hat dem Gesetz bereits am 25. November 2022 zugestimmt. Das „Wohngeld Plus“ soll so zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt.