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Studierende aufgepasst! So kannst du für die Rente punkten – ohne zu arbeiten

Diese einfachen Dinge musst du wissen, um im Studium und in der Ausbildung schon für die Rente zu profitieren.

Was Studierende über die Rente dringend wissen sollten.
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Das Studium hat gerade begonnen und alles ist neu und so aufregend! Neue Leute, neuer Stoff und wo ist eigentlich die Mensa? Da kommt einem die Rente sehr weit weg vor, ein Problem, um das man sich später mal kümmern wird, wenn es relevant geworden ist. Was wenige Studierende wissen: Ihr Studium ist sehr wohl relevant für die Rente – sie können dadurch sogar profitieren.

Und nicht nur das. Auch die Schulzeit kann teilweise mit in die Rente einfließen, wenn ein paar einfache Dinge beachtet werden. Dafür muss nicht einmal etwas verdient werden.

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Studium für die Rente anrechnen lassen – so geht es

Die beste Nachricht zuerst: Um dir dein Studium auf die Rente anrechnen zu lassen, musst du nicht mal etwas verdienen. Denn die Zeit, die du mit dem Studieren verbringst, zählt die Rentenversicherung zu den sogenannten Anrechnungszeiten. Das bedeutet, dass diese Zeit auf dein Versicherungskonto gutgeschrieben wird – auch ohne, dass du Beiträge an die Rentenversicherung zahlst.

Die Anrechnungszeit, die du mit deiner Ausbildung verbringst, wird auf deine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren angerechnet. Entscheidend ist das, wenn du später mal früher in Rente gehen möchtest, als es das allgemeine Renteneintrittsalter vorsieht. Dann bekommst du, wenn deine Ausbildungszeit und deine Arbeitszeit zusammen 35 Jahre ergeben, bereits eine Altersrente, auch wenn du das reguläre Alter noch nicht erreicht hast.

Bis zu acht Jahre kannst du dir von deiner Ausbildungszeit so anrechnen lassen und dafür musst du nicht mal studieren. Es zählen alle Ausbildungen ab dem 17. Lebensjahr – egal ob Schule, Fachhochschule oder Universität. Um diesen Vorteil in Anspruch zu nehmen, brauchst du eine Schulzeitbescheinigung. Das Formular dafür findest du unter „V0510 Schulzeitbescheinigung“ auf der Website der deutschen Rentenversicherung. Das muss deine Uni oder Schule ausfüllen, du kannst es dann digital an die Rentenversicherung schicken.

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Jobben neben dem Studium – das musst du wissen

Wer neben dem Studium einem Minijob nachgeht, also nicht mehr als 538 Euro im Monat oder 6.456 Euro im Jahr verdient, muss keine Steuern, aber geringe Sozialversicherungsbeiträge einzahlen, unter anderem auch für die Rente. Dein Arbeitgeber beteiligt sich ebenfalls und zahlt eine Pauschale an die Sozialversicherung. So kannst du bereits neben dem Studium deine spätere Rente ein bisschen erhöhen.

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung hingegen brauchst du weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Verdienst du mehr als 538 Euro im Monat, weil du beispielsweise einen Werkstudentenjob hast, bist du sozialversicherungspflichtig und musst etwas höhere Rentenbeiträge zahlen. Das sind 9,30 Prozent deines Bruttoverdienstes und auch dein Arbeitgeber muss soviel an die Versicherung bezahlen.


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Wer also bei seinem Werkstudentenjob beispielsweise 1.320 Euro im Monat verdient, muss 122,76 Euro monatlich an die Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitgeber muss die gleiche Summe bezahlen. Dadurch steigt dein späterer Rentenanspruch relevant an.