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Steuern: Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert – dieses Datum gilt jetzt

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Steuererklärung

Bürgergeld, Aktienrente und Kindergrundsicherung: Diese Reformen kommen

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Wir stellen einige der geplanten Sozial-Reformen der Ampelkoalition vor.

Steuern sind für viele Menschen in Deutschland ein lästiges Thema und werden daher gerne bis auf die letzte Minute aufgeschoben.

Wer jedoch die Frist versäumt, dem könnte am Ende eine ordentliche Summe durch die Finger gehen. Doch es gibt gute Nachrichten, denn die Abgabefrist für die Steuern wurde verlängert. Sogar die Steuererklärung aus dem Jahr 2020 ist betroffen.

Steuern: Friständerung sollen Bürger entlasten

Extreme Spritpreise, hohe Energie- und Lebensmittelkosten – viele Deutsche müssen derzeit jeden Cent umdrehen. Zwei Jahre Corona-Pandemie und die Folgen des Ukraine-Krieges haben tiefe wirtschaftliche Narben hinterlassen – und ein Ende ist noch nicht in Sicht.

Deshalb will die Regierung mit einer weiteren Maßnahme die Bürger etwas entlasten. Daher wurde beschlossen, dass die Frist zur Abgabe der Steuererklärung erneut verlängert werden soll. Für gewöhnlich gilt der 31. Juli als Stichtag. Diese Frist hat die Bundesregierung nun nach hinten verschoben.

Steuern: Sogar DAS soll plötzlich noch möglich sein

Für die Steuererklärung 2021 können sich Steuerpflichtige nun bis Oktober 2022 Zeit lassen, insofern sie ihre Steuern selbst machen. Wer sich professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater beispielsweise holt, hat sogar noch bis zum 31. August 2023 Zeit.

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Verlängerte Fristen für die Steuererklärung:

  • Abgabefrist 2020: ohne Steuerberater = Frist um (31. Oktober 2021), mit Steuerberater = 31. August 2022
  • Abgabefrist 2021: ohne Steuerberater = 31. Oktober 2022, mit Steuerberater = 31. August 2023
  • Abgabefrist 2022: ohne Steuerberater = 30. September 2023, mit Steuerberater = 31. Juli 2024
  • Abgabefrist 2023: ohne Steuerberater = 30. August 2024, mit Steuerberater bis zum 31. Mai 2025
  • Abgabefristen 2024: ohne Steuerberater = 31. Juli 2025, mit Steuerberater = 30. April 2026

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Gute Nachrichten gibt es aber auch vor allem für Menschen, die es versäumt haben, ihre Steuererklärung für 2020 einzureichen – allerdings nur für diejenigen, die einen Steuerberater haben. Denn deren Frist wurde um drei Monate (31. August 2022) verlängert.

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Damit die Fristverlängerung aber endgültig rechtskräftig ist, muss der Bundesrat am 10. Juni erst noch zustimmen. Laut dem „Handelsblatt“ sollen ab 2025 wieder die alten Fristen für die Abgabe der Steuererklärung gelten. (cg)