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Rundfunkbeitrag: Droht jetzt die Erhöhung? „Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewachsen“

Rundfunkbeitrag: Droht jetzt die Erhöhung? „Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewachsen“

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Rundfunkbeitrag: Droht jetzt die Erhöhung? „Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewachsen“

Rundfunkbeitrag: Droht jetzt die Erhöhung? „Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewachsen“

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Die Inflation macht Verbrauchern das Leben schwer – jetzt könnte noch ein weiterer Bereich dazu kommen, in dem die Deutschen mehr zur Kasse gebeten werden.

So könnte bald der Rundfunk-Beitrag erhöht werden, prognostiziert Martin Detzel, Chef der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF).

Rundfunkbeitrag: Inflation gestiegen – jetzt droht auch hier Erhöhung

Die letzte Erhöhung des Rundfunkbeitrags (ehemals GEZ) gab es im Juli 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Viele Menschen ärgerten die Mehrkosten, doch eine weitere Erhöhung in nächster Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden.

Die KEF ist für die Ermittlung des Finanzbedarfs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuständig, legt alle zwei Jahre einen Bericht vor. KEF-Chef Martin Detzel spricht in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) Klartext: „Wenn man angesichts der gegenwärtigen Inflationsrate die Kostenentwicklung hochrechnet, ist es keine Überraschung, dass die Beiträge nominal steigen könnten.“

Rundfunkbeitrag: „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist wichtiges gesellschaftliches Gut“

Laut Detzel sind die gestiegenen Energiekosten für die Bürger kein Hindernis für zusätzliche Belastungen durch den Rundfunkbeitrag.

„Ob eine Beitragserhöhung dem Bürger zumutbar ist, ist eine Frage der politischen Abwägung und der hat das Bundesverfassungsgericht bekanntlich enge Grenzen gesetzt“, stellt Detzel klar. „Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist während der Corona-Pandemie und angesichts des Überfalls auf die Ukraine gewachsen“, das zeige sich auch an der Zunahme des Informationsangebotes und der Nutzungszahlen.

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Auch das Bundesverfassungsgericht verweist in seinem jüngsten Urteil darauf, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein wichtiges gesellschaftliches Gut ist“, zitiert die FAZ den KEF-Chef weiter. (kv)