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Rente: Witwe muss für andere Frau zahlen – obwohl die schon tot ist!

Eine paradoxe Situation erlebt eine Frau in Rente. Sie muss einen Versorgungsausgleich an die tote Ex-Frau ihres Mannes zahlen.

Verzweifelt an der Bürokratie.
© IMAGO/Panthermedia

Gefährliche Rentenfalle für Frauen: Das solltest du tun, um nicht reinzutappen

Wie man als Frau und Mutter nicht in die Rentenfalle tappt, erklären uns die Finanzberaterinnen Lea Gawantka und Antonia Schwer von Ma Money.

Wie der Bayerische Rundfunk in der Sendung „quer“ berichtet, befindet sich Gabriele Greif in einer paradoxen bürokratischen Situation. Sie ist in Rente und muss einen Versorgungsausgleich an die frühere Ehefrau ihres vor drei Jahren verstorbenen Mannes zahlen. Diese Ehe liegt Jahrzehnte zurück!

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Völlig verrückt dabei: Die andere Frau ist auch schon verstorben!

Rentenansprüche einer Verstorbenen:

Aus ihrer Sicht ist das „widersinnig“. Greif: „Es kann nicht sein, dass ich für einen Toten bezahlen muss.“ Der Versorgungsausgleich geht auf eine frühere Ehe ihres Mannes zurück, der damit die Rentenansprüche seiner ersten Frau ausgleichen sollte.

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So berichtet der BR, dass Greif bereits rund 5.000 Euro an den Staat abführen musste. Monatlich sind das 137,02 Euro. Als Witwe erhält sie zwar die Rentenansprüche ihres Mannes, sie trägt jedoch auch die finanzielle Last des Versorgungsausgleichs.

Rente: Insider meint „es hat seine Richtigkeit“

Trotz Widerspruch und Klage hatte Gabriele Greif keinen Erfolg. Die juristischen Instanzen sehen den Fall als rechtens an. Rentenberater Rudi Werling bestätigt dies gegenüber dem BR mit den Worten: „Es hat alles seine Richtigkeit. Die gerichtliche Entscheidung hat mit dem Leben oder Sterben oder einem tatsächlichen Rentenbezug nichts zu tun.“ Der Fall zeigt die Härten und Tücken des Beamtenrechts auf.


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Der Versorgungsausgleich ist ein Bestandteil des deutschen Familienrechts. Er soll bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen den Ex-Partnern aufteilen. In manchen Fällen, wie dem von Gabriele Greif, kann das zu unvorhergesehenen Konsequenzen führen. Der Staat kann somit indirekt von den Zahlungen profitieren, wenn die bedachte Person bereits verstorben ist. Eine gesetzliche Anpassung an solch spezifische Lebensumstände ist bisher nicht vorgesehen.

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