Veröffentlicht inPolitik

Rente 2024: Du kannst dich freuen! DIESE zwei Steuer-Erleichterungen kommen jetzt

Neuerung bei der Rente, die sich finanziell auch auf dich auswirken könnten. Es gibt zwei Erleichterungen bei der Steuer.

Steuer-Neuerungen bei der Rente.
© imago images/MiS

Enorme Abzüge bei der Betriebsrente – Experte: „Es ist wirklich ganz übel“

Viele freuen sich im Alter u.a. auf die Betriebsrente, doch auf diese Rente gibt es enorme Abzüge. Wir sprachen dazu mit Rentenexperte Helmut Achatz.

Bei der Rente treten nun zwei Steuer-Erleichterungen in Kraft! Weil das Wachstumschancengesetz endlich durch den Bundesrat ist, profitieren Rentenbezieher von der neuen Gesetzeslage.

+++ Auch spannend: Rente: Anrufer sauer im Presseclub – „Da kann ich nur drüber lachen“ +++

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) klärt auf, was das konkret für dich bedeutet.

„Positiv für Rentnerinnen und Rentner“

Ein Steuerexperte findet lobende Worte für die Reform. „Positiv für Rentnerinnen und Rentner ist natürlich der langsamer steigende Besteuerungsanteil, der beschlossen worden ist“, findet der VLH-Vorstandsvorsitzende Jörg Strötzel.

+++ Lesenswert: Rente: Enorme Abzüge bei deiner Betriebsrente – „Es ist wirklich ganz übel“ +++

Anpassungen gelten rückwirkend für 2023

Rückwirkend ab dem Jahr 2023, also für die Steuererklärung, die nun abzugeben ist, steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Eintrittsjahrgang in die Rente nur noch um 0,5 Prozentpunkte. Bisher lag die Steigerungsrate bei einem Prozentpunkt pro Eintrittsjahrgang.

Das bedeutet: Wer 2023 in den Ruhestand gegangen ist, muss nur noch 82,5 Prozent seiner Rente versteuern (bisher 83 Prozent). Der Rentenfreibetrag liegt für diesen Jahrgang also bei 17,5 Prozent. Der steuerliche Grundfreibetrag für alle liegt 2023 bei 10.908 Euro. Wer also eine Mini-Rente bekommt, muss sowieso keine Steuern zahlen.

Wer 2024 aufgehört hat zu arbeiten, hat nur noch einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent, 2025 dann 16,5 Prozent und so weiter. Im Eintrittsjahr 2058 sind dann die vollen 100 Prozent bei der Steuerpflicht erreicht. Wer ab diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss auf seine komplette Rente Steuern zahlen, die über dem allgemeinen Grundfreibetrag liegt.

Weitere steuerliche Neuerung bei der Rente

Eine zweite steuerliche Neuerung durch die Verabschiedung des Wachstumschancengesetz ist die Anpassung des Altersentlastungsbetrags. Dieser steigt nun jährlich um 0,4 Prozentpunkte (statt wie bisher 0,8 Prozentpunkte).


Mehr Themen zur Rente für dich:

Auch interessant: Renten-Wissen


Wer neben der staatlichen Rente weitere Einkünfte hat, zum Beispiel Zinsen aus Kapitalerträgen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Arbeitslohn, profitiert steuerlich vom Altersentlastungsbetrag. Auch hier wird der Anstieg des Besteuerungsanteils rückwirkend ab 2023 verlangsamt.