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Rente: Mann warnt nach heftiger Erfahrung mit der Rentenkasse – „Kümmert euch frühzeitig!“

Vor der Rente muss noch vieles beachtet werden. Wenn das nicht passiert, kann es Ärger mit der Rentenkasse geben. Ein Mann schildert davon seine miese Erfahrung.

© IMAGO / Fotostand

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Nach jahrelanger Arbeit geht es in die wohlverdiente Rente. Voraussetzung ist dafür in der Regel, dass Rentenversicherte insgesamt 45 Versicherungsjahre absolvieren. Doch wenn es Lücken im Versicherungsverlauf gibt, müssen Versicherte die „Fehlzeiten“ mit Belegen nachweisen.

Aber was ist, wenn die Rentenversicherung die Belege nicht akzeptiert? Genau das passierte einem Mann mit der Rentenversicherung Rheinland. In den Sozialen Medien teilte er seine seine Erfahrung – und gibt Betroffenen einen wichtigen Rat.

Rente: Ärger mit der Rentenversicherung

Lücken bei Versicherungsjahren können in Zeiten entstehen, in denen man sich eine private Auszeit genommen oder während einer selbständigen Tätigkeit keine Beiträge eingezahlt hat. Wenn die Rentenversicherung die Belege allerdings nicht anerkennt, wird es problematisch. Ein Betroffener schildert dieses Problem in einer Facebook-Gruppe über Renten-Themen.

„Anfang 2022 teilte mir die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit dass in meinem Versicherungsverlauf 60 Monate nicht anrechenbare Fehlzeiten aufgetaucht sind – und das obwohl ich bereits 2005 einen Kontenausgleich mit zwei kurzen Fehlzeiten ausgeglichen hatte“, schrieb er in der Rentengruppe. Grund dafür sei auf seine Nachfrage hin eine Gesetzesänderung gewesen. So reichte er dann die benötigten Unterlagen zu Fehlzeiten ein. Doch bis der Fall geklärt war, verstrich einige Zeit. Erst im Juni 2023 – über ein Jahr nach Einreichung seiner Unterlagen – habe er den korrekten Versicherungsverlauf bekommen.

Rente: Was tun bei Versicherungslücken?

Was sagt die Rentenversicherung zu der langen Bearbeitungszeit? „Die Bearbeitungsdauer dieser Verfahren ist individuell sehr verschieden.“ lautet es auf Anfrage unserer Redaktion. Diese hängt „insbesondere vom Klärungszustand des Versicherungskontos sowie der Dauer möglicher Ermittlungen zur Vervollständigung des Versicherungsverlaufs ab.“ Die Bearbeitungszeit verlängert sich dann beispielsweise, wenn noch Unterlagen oder Nachweise von Versicherten oder dritten Stellen angefordert werden müssen.


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Aus dem Renten-Ärger zieht der Mann in seinem Facebook-Post eine Lehre. „Liebe Leute, kümmert euch frühzeitig um eure Versicherungsverläufe!“ mahnt er. Auch die Rentenversicherung unterstreicht diesen Rat. „Wir empfehlen die Klärung des Versicherungskontos nicht erst im Rahmen der Rentenantragstellung.“ Stattdessen sollte dies zu einem früheren Zeitpunkt (z.B. mit Mitte Vierzig) vorgenommen werden. „Wurde das Versicherungskonto bereits geklärt, ist es in der Regel ausreichend, den Rentenantrag circa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.“