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Rente: Horror-Brief von Rentenversicherung – „Behörde macht Fehler und ich soll blechen!“

Ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung trieb einen Rentner aus Bayern zur Verzweiflung. Laut Brief soll er 18.000 Euro nachzahlen.

Wegen einer „Belastung“ seiner Rente bekam ein Mann einen unangenehmen Brief von der Rentenversicherung.
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In Sachen Rente bekommt man allerlei Post von der Deutschen Rentenversicherung. Doch manche Schreiben können ziemliche Bauchschmerzen machen.

Das hat auch ein Rentner im bayerischen Fürth zu spüren bekommen. In dem Brief bittet die Deutsche Rentenversicherung den Rentner nämlich ordentlich zur Kasse.

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Rente: Schock-Schreiben für Rentner

In Fürth (Bayern) überraschte die Deutsche Rentenversicherung einen Rentner mit einem Brief. In dem Schreiben stand zunächst: „Für Sie wurde im Jahre 1991 aufgrund Ihrer damaligen Scheidung ein Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt. Laut Urteil hat sich bei der Durchführung des Versorgungsausgleiches ein Malus ergeben…“

Malus steht für „Belastung“. Und die Belastung fällt für den Rentner Uwe Löwenstein (75) ordentlich hoch aus, wie er der „BILD“ berichtet. Der ehemalige Servicetechniker bei Atlas Copco soll unglaubliche 18 853,14 Euro an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen. „Das ist doch der Hammer! Die Behörde hat einen Fehler gemacht und ich soll dafür blechen!“ beklagt der Franke.

Rente: Was steckt dahinter?

Hintergrund dafür ist der Versorgungsausgleich, der 1991 nach Löwensteins Scheidung von seiner ersten Frau Sonja durchgeführt wurde. Ursprünglich hätte dies zu einer geringeren Rente für ihn geführt. Allerdings versäumte die Behörde, dies bei Löwensteins Rentenantrag im Jahr 2013 zu berücksichtigen. Vor zehn Jahren hatte der Franke sämtliche erforderlichen Unterlagen, darunter auch das Scheidungsurteil, eingereicht. Seit dem 1. Dezember erhielt er monatlich zuerst knapp 1200 Euro, später dann 1500 Euro.

Der Rentner vermutet, dass sein Rentenbescheid erneut überprüft wurde, weil seine Ex-Frau vor kurzem verstorben ist. Bei der Überprüfung fiel dann auf, dass der sogenannte „Malus“ darin nicht berücksichtigt war und nun von ihm eine Rückzahlung aufgrund der dadurch entstandenen Überzahlung gefordert wird.

Rentenbrief keine Seltenheit

„Das ist keine Seltenheit“, sagt Katharina Lorenz, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik im Sozialverband Deutschland Landesverband Niedersachsen, gegenüber der „BILD“. „Wir sehen solche Fälle häufiger in der Praxis!“ Denn obwohl Rentenbescheide oft sehr kompliziert seien, setze die Behörde voraus, dass ein Laie wie Löwenstein die Dokumente genau durchlese.


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Sie empfiehlt dem Rentner aus Franken, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Löwenstein ist ihrer Empfehlung auch schon gefolgt, da er mit 75 Jahren weder über die finanziellen Mittel verfügt noch die Möglichkeit hat, von der Bank einen Kredit zu erhalten.